Einigung im Streit um Partyhit „Mon Amour“
Palma de Mallorca/Köln – Die Zeilen „Solang ich noch Luft in meiner Lunge hab, brennt mein Herz für dich lichterloh. Du bist für immer Mon Amour“ werden am Ballermann auf Mallorca seit Wochen begeistert mitgesungen. Der Song „Mon Amour“ gehört zu den Partyhits des Jahres. Doch das Cover des Schweizer Originals von der Band Hecht sorgte für Ärger.
Zwei Coverversionen sorgten für Konflikt
Es existieren zwei deutsche Coverversionen, die in den Bars und Clubs der Playa de Palma gespielt werden. Die eine stammt von Tobee, bekannt durch Lieder wie „Helikopter 117“ oder „Saufi Saufi“. Die andere nahm Marc Eggers („Oberteil“) zusammen mit den Influencern Paul Frege und Aditotoro auf. Vor rund zwei Wochen kritisierte Hecht-Frontmann Stefan Buck in einem Instagram-Video, dass nur Tobee die Freigabe erhalten habe, während das Trio um Eggers nicht um Erlaubnis gefragt habe. „Sie haben einfach den Song herausgegeben“, so Buck.
Rechtliche Lage bei Songcovern
Wer ein Lied von Mundart ins Deutsche übersetzt, bearbeitet das Original und benötigt die Zustimmung der Urheber. Buck erklärte, dies verstoße gegen ihre Werte, und forderte die Löschung der Version. Doch Eggers sang „Mon Amour“ weiterhin im „Megapark“. Nach intensiven Gesprächen gibt es nun eine Lösung: Die Eggers-Version darf weiter gespielt werden. Das Hecht-Management kündigte ein Statement an.
Tobee zeigt sich gelassen
Tobee, dessen Version von Anfang an genehmigt war, nimmt die Einigung gelassen. „Man kann beide Versionen überhaupt nicht vergleichen. Meine passt zu Party und Ballermann, andere sind vielleicht eher für soziale Medien gemacht“, sagte er der dpa. „Die Fans sollen einfach entscheiden, was sie hören möchten.“ Mit „Mon Amour“ landete die Band Hecht aus Luzern vor knapp einem Jahr ihren ersten Top-Ten-Hit in der Schweiz und trat 2025 erstmals in Deutschland auf.



