Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich trotz eines laufenden Betrugsverdachts gegen die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler ausgesprochen. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder lehnte in einer nicht öffentlichen Sitzung einen entsprechenden Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ab, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.
Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Plenum des Europaparlaments, das Mitte Mai wieder zusammentritt. Sollte die Mehrheit der Abgeordneten der Empfehlung des Rechtsausschusses folgen, könnten die Ermittlungen in dem Fall vorerst nicht fortgeführt werden. Niebler selbst bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und bekleidet zudem die Ämter der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden und Co-Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Parlament.
Vorwürfe: Mitarbeiter für nicht-parlamentarische Aufgaben eingesetzt
Nach Informationen der dpa wird Niebler verdächtigt, über Jahre hinweg vom Parlament bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die in keinem direkten Bezug zu ihrer Abgeordnetentätigkeit standen. In einem Fall soll es um Unterstützung für ihre Arbeit als Honorarprofessorin gegangen sein. In einem anderen Fall soll Niebler eine ihrer Assistentinnen für den früheren Abgeordneten und Parteifreund Bernd Posselt arbeiten lassen haben.
Niebler und Staatsanwaltschaft schweigen
Der Fall ist auch deshalb brisant, weil Niebler im November zunächst öffentlich zugesichert hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein. Hinter den Kulissen setzte sie bei ihrer Verteidigungsstrategie jedoch vor allem darauf, die Glaubwürdigkeit und Integrität der Hauptbelastungszeugin in Zweifel zu ziehen – und damit die Aufhebung der Immunität zu verhindern, die für weitere Ermittlungen notwendig wäre. Bei der Zeugin handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament einzog.
Von Unterstützern Nieblers wurde kolportiert, dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass die Politikerin unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen. Sowohl Niebler als auch die Europäische Staatsanwaltschaft wollten auf Anfrage keine Fragen zu dem laufenden Verfahren beantworten.
Rückschlag für die EUStA
Für die Europäische Staatsanwaltschaft ist die Empfehlung des Rechtsausschusses ein Rückschlag, da sie sich zum Ziel gesetzt hat, allen Hinweisen auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich nachzugehen. Sollte sich das Plenum der Position des Ausschusses anschließen, könnten die Ermittler das Vorgehen des Parlaments allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
Kritik an der Entscheidung
Aus Parlamentskreisen hieß es zur Abstimmung im Ausschuss, der Antrag der Staatsanwaltschaft sei zum Teil ungenau gewesen und es habe den Verdacht gegeben, dass das Verfahren aus politischen Gründen initiiert worden sei, um Niebler zu schädigen. Den Abgeordneten droht nun jedoch eine Debatte darüber, ob Zweifel an der Integrität einer Zeugin dazu führen sollten, dass die unabhängige Europäische Staatsanwaltschaft nicht ermitteln kann – zumal der Staatsanwaltschaft auch Dokumente vorgelegt wurden, die als Beweismaterial dienen könnten.
Besonders heikel ist die Angelegenheit, weil der Ausschuss nach Informationen der dpa nicht alle Möglichkeiten ausschöpfte, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen anzufordern. Kritiker der Entscheidung befürchten, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, die Entscheidung sei nicht auf Grundlage einer umfassenden Prüfung aller verfügbaren Informationen getroffen worden – zumal Niebler auch stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses ist.
Forderung nach Aufklärung
Der Fraktionschef der Linken im Europaparlament, Martin Schirdewan, forderte Niebler auf, unabhängige Ermittlungen zu ermöglichen und sich nicht hinter Ausreden zu verstecken. „Die Vorwürfe der Europäischen Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Wir Linken haben deshalb für die Aufhebung der Immunität gestimmt. Es braucht jetzt eine lückenlose Aufklärung“, sagte der deutsche Politiker der dpa. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht zu wissen, ob ihr Geld zweckentfremdet worden sei. „Wenn das so ist, dann muss es Konsequenzen geben“, forderte er.
Missbrauch von EU-Mitteln immer wieder Thema
Vorwürfe des Missbrauchs von EU-Geld durch Abgeordnete des Europaparlaments gibt es immer wieder. Im März vergangenen Jahres machte die Verurteilung der Frontfrau der rechten französischen Partei Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, wegen der Veruntreuung von EU-Mitteln Schlagzeilen. In dem Prozess ging es um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere französische Europaabgeordnete von Le Pens Partei.



