EuGH verurteilt Ungarns Anti-LGBTQI-Gesetz als Verstoß gegen EU-Grundwerte
EuGH: Ungarns Anti-LGBTQI-Gesetz verstößt gegen EU-Werte

EuGH verurteilt Ungarns Anti-LGBTQI-Gesetz als schwerwiegenden Verstoß gegen EU-Grundwerte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein klares Urteil gefällt: Ungarns umstrittenes Gesetz zur Einschränkung von Informationsrechten Minderjähriger zu Homosexualität und Transpersonen ist rechtswidrig. In einer historischen Entscheidung stellten die Richterinnen und Richter im Plenum erstmals einen direkten Verstoß gegen die Grundwerte der Europäischen Union fest.

Ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen

Das ungarische Gesetz, das offiziell dem Schutz von Kindern und der Bekämpfung von Pädophilie dienen soll, wurde vom EuGH als „koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen“ bezeichnet. Die Richter betonten, dass diese Regelungen in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte der LGBTQI+-Gemeinschaft verletzen. Die Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen, wobei das Pluszeichen weitere Identitäten und Geschlechter einschließt.

Das Gesetz war am 15. Juni 2021 vom ungarischen Parlament verabschiedet worden und schränkt den Zugang zu Inhalten ein, die sich mit Geschlechtsänderungen oder Homosexualität befassen. Aufgrund dieser Bestimmungen hatte die Europäische Kommission Ungarn vor dem EuGH verklagt, was nun zu diesem wegweisenden Urteil führte.

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Stigmatisierung und Marginalisierung von Minderheiten

Die Luxemburger Richterinnen und Richter wiesen in ihrer Mitteilung darauf hin, dass das Gesetz auf der problematischen Annahme beruht, jede Darstellung bestimmter sexueller und transgeschlechtlicher Identitäten sei per se schädlich für Minderjährige, unabhängig vom konkreten Inhalt. Diese Herangehensweise stigmatisiert und marginalisiert systematisch alle Menschen, die nicht heterosexuell sind oder sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde.

Besonders kritisch bewertete der EuGH den Titel des Gesetzes, der auf ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter verweist. Durch diese Verbindung werde die LGBTQI+-Community mit pädophiler Kriminalität assoziiert, was geeignet sei, die Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten zu schüren.

Verstöße gegen EU-Recht und Grundwerte

Neben dem Verstoß gegen die EU-Grundwerte stellte der EuGH weitere Rechtsverletzungen fest:

  • Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit
  • Verletzung der EU-Grundrechte-Charta
  • Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung

Die Richter betonten, dass Mitgliedstaaten zwar einen gewissen Spielraum beim Schutz Minderjähriger vor ungeeigneten Inhalten hätten. Dieser müsse jedoch im Einklang mit dem Diskriminierungsverbot wegen Geschlecht und sexueller Ausrichtung ausgeübt werden, das in der EU-Grundrechte-Charta verankert ist. Im vorliegenden Fall sei diese Balance eindeutig nicht gewahrt worden.

Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Präzedenzfall in der europäischen Rechtsprechung und unterstreicht die Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten, die Grundwerte der Union zu respektieren und Minderheiten vor Diskriminierung zu schützen.

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