Moskau setzt Prozess gegen Karnevalist Tilly wegen Putin-Karikatur fort
Moskau: Prozess gegen Tilly wegen Putin-Karikatur geht weiter

Moskau setzt umstrittenes Verfahren gegen deutschen Karnevalisten fort

Die russische Justiz hat das kontroverse Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer und Karnevalisten Jacques Tilly mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Der Prozess, der dem Künstler in Abwesenheit gemacht wird, dreht sich vor allem um den Vorwurf der Beleidigung von Kremlchef Wladimir Putin und der Verunglimpfung russischer Staatsorgane.

Karikatur mit Putin und Patriarch Kirill im Mittelpunkt

Besonders im Fokus steht ein Karnevalswagen von Tilly aus dem Jahr 2024, der Figuren von Präsident Putin und Patriarch Kirill beim homosexuellen Oralverkehr zeigt. Richter Konstantin Otschirow ließ sich in der Verhandlung gut eine Stunde lang von der Staatsanwältin aus umfangreichen Aktenordnern Zeugenaussagen, Expertenmeinungen und Ermittlungsergebnisse vortragen.

Die Darstellung wird von der Anklage als Propaganda von Homosexualität gewertet – was in Russland gesetzlich verboten ist – und als gezielte Beleidigung sowohl des Staatsoberhaupts als auch des Oberhaupts der russisch-orthodoxen Kirche.

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Zeuginnenaussagen mit bemerkenswerter Übereinstimmung

Verlesen wurden im Gerichtssaal die nahezu wortgleichen Aussagen von drei Zeuginnen, die sich als gläubige Christinnen bezeichnen und angeben, in ihren religiösen Gefühlen verletzt worden zu sein. Alle drei Frauen erschienen selbst nicht vor Gericht, doch ihre Formulierungen wiesen bis auf wenige Nuancen eine auffällige Übereinstimmung auf.

In ihren Aussagen betonten sie, dass Tilly mit seiner Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu weit gegangen sei, indem er sowohl den Präsidenten als auch das Kirchenoberhaupt derart darstelle. In Russland stehen auf die Verletzung religiöser Gefühle sowie auf die Beleidigung von Staatsorganen hohe Strafen.

Fortsetzung des Verfahrens und mögliche Konsequenzen

Der Prozess soll am 16. März um 13.30 Uhr Ortszeit (11.30 Uhr MEZ) mit dem Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers fortgesetzt werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen Jacques Tilly entweder eine erhebliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Tillys Pflichtverteidigerin konnte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur nicht erklären, warum der Karnevalist bis heute nicht offiziell von der russischen Justiz über das Verfahren gegen ihn informiert wurde. Der Angeklagte lässt sich stattdessen durch Vertreter der deutschen Botschaft auf dem Laufenden halten, die als Prozessbeobachter an den Verhandlungen teilnehmen.

Das Verfahren wirft Fragen nach der Informationspolitik der russischen Justiz auf und zeigt, wie künstlerische Äußerungen im Kontext des russischen Rechtssystems bewertet werden. Die genaue Ausgestaltung der Anklagepunkte und die Reaktion der Verteidigung werden in der kommenden Verhandlung im März erwartet.

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