Rückholflüge in Nahost-Krise: Staatliche Evakuierung kostet Urlauber bis zu 500 Euro
Rückholflüge in Nahost-Krise kosten Urlauber bis zu 500 Euro

Staatliche Evakuierung in Nahost-Krise: Keine kostenlose Rückholaktion für deutsche Urlauber

Frankfurt/Main • Am Frankfurter Flughafen herrschte am Donnerstagmorgen eine Mischung aus Erleichterung und finanzieller Belastung. Die mehr als 250 Passagiere des ersten deutschen Charterflugs aus Maskat hatten zwar wieder sicheren Boden unter den Füßen, waren den Bomben und Raketen der Nahost-Krise entkommen, mussten jedoch jeweils 500 Euro für ihr Ticket bezahlen. Entgegen mancher Erwartungen war die staatlich organisierte Evakuierung nicht kostenfrei.

Zehntausende Deutsche weiterhin in der Krisenregion gestrandet

Während die ersten Evakuierten in Frankfurt landeten, harren nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbands noch immer zehntausende Touristen am arabischen Golf aus. Ursprünglich waren rund 30.000 Kunden deutscher Reiseanbieter im Krisengebiet gestrandet, hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Flugpassagieren, die beim Umsteigen an Drehkreuzen arabischer Fluggesellschaften wie Qatar Airways, Etihad oder Emirates vom Krieg überrascht wurden.

Laut Daten des IT-Dienstleisters Cirium sind seit Beginn der Attacken in der Golfregion bis einschließlich Freitag mehr als 29.000 geplante Flüge ausgefallen. Zwar ist inzwischen mindestens eine vierstellige Zahl deutscher Urlauber wieder zu Hause, doch für viele bleibt die Rückreise weiterhin ungewiss.

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Evakuierungsmaßnahmen der Bundesregierung und Airlines

Die Bundesregierung hat bislang vier Charterflüge organisiert, darunter drei Flüge aus dem Oman und ein weiterer aus dem saudischen Riad am Sonntag. Parallel dazu hat die Lufthansa-Tochter Eurowings ein erstes eigenes Flugzeug nach Riad geschickt, um etwa 150 Touristen nach Köln zurückzuholen. Dies markiert den ersten eigenen Rückholflug der Lufthansa Group nach Deutschland seit Beginn der Krise.

Lufthansa-Chef Carsten Spohr betonte, dass die Airline-Gruppe an insgesamt zehn Hilfsflügen im Auftrag verschiedener nationaler Regierungen beteiligt sei. Seit Dienstag kommen zudem nachgeholte Flüge arabischer Gesellschaften hinzu, die auch Gäste deutscher Urlaubsanbieter wie Tui an Bord haben.

Langsame Normalisierung des Flugverkehrs

Allmählich kommt der Flugverkehr aus dem Nahen Osten wieder in Gang. Am Flughafen Dubai sollten laut Cirium am Freitag nach 280 Absagen noch mehr als 320 Starts erfolgen. Bereits seit Dienstag starten dort wieder die Riesenjets der heimischen Gesellschaft Emirates in die ganze Welt, teilweise unter militärischem Schutz.

Die Gesellschaften der Lufthansa-Gruppe fliegen hingegen aus Sicherheitsgründen noch mindestens bis einschließlich Dienstag nicht ins direkte Krisengebiet. Diese Vorsichtsmaßnahme spiegelt die weiterhin angespannte Sicherheitslage wider.

Kostenpflichtige staatliche Hilfe: Rechtliche Grundlagen

Während Pauschaltouristen und Passagiere, die von ihrer Airline Ersatzflüge erhalten haben, keine zusätzlichen Kosten tragen müssen, sieht es bei den Teilnehmern der staatlich organisierten Evakuierungsflüge anders aus. Der Bund der Steuerzahler stellt zufrieden fest, dass der Staat bereits in der Vergangenheit, etwa während der Corona-Pandemie, kein „Rundum-Sorglos-Paket“ ausgestellt hat.

Reiserechtsexperte Paul Degott erklärt, dass je nach Entfernung Gebührenbescheide zwischen 200 und 1.000 Euro ausgestellt werden. Diese Pauschalen decken seiner Einschätzung nach die tatsächlichen Kosten nicht vollständig ab und seien eher als kulante Lösung zu betrachten – was auch für die nun erhobenen 500 Euro auf dem Maskat-Flug gelte.

Rechtliche Verpflichtung des Staates mit finanziellen Konsequenzen

Grundlage für die staatliche Hilfe ist das Konsulargesetz, das bei Naturkatastrophen, Kriegen oder revolutionären Verwicklungen vorsieht, deutschen Bürgern im betroffenen Gebiet Hilfe und Schutz zu gewähren. Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherschutzzentrum Deutschland erläutert, dass der konsularische Schutz in bestimmten Fällen auch Rückholaktionen umfassen kann.

Allerdings besteht kein direkter Rechtsanspruch auf solche Evakuierungsmaßnahmen, die aus Sicht der Behörden freiwillige Maßnahmen bleiben. Wenn sie dennoch stattfinden, sind die Hilfeempfänger zum Kostenersatz verpflichtet. Diese Regelung stellt sicher, dass die finanziellen Belastungen grundsätzlich in Rechnung gestellt werden müssen.

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Mögliches Erlöschen der Hilfspflicht

Die staatliche Hilfspflicht endet zum einen, wenn die Notsituation nicht mehr existiert. Rechtsanwalt Degott weist darauf hin, dass die Hilfe auch abgelehnt werden kann, wenn der Hilfesuchende frühere Hilfen missbraucht hat. Für die überwiegende Mehrheit der ausharrenden Urlauber dürfte diese Ausnahme jedoch nicht gelten, sodass sie weiterhin auf staatliche Unterstützung hoffen können – allerdings zu den genannten finanziellen Bedingungen.