Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages hat in seiner jüngsten Sitzung die Verteilung der Landesmittel aus der sogenannten Demografiepauschale beschlossen. Grundlage ist das Anfang des Jahres im Landtag beschlossene Gesetz „Kita Stabil“, mit dem die Belastungen durch den demografischen Wandel in Kindertageseinrichtungen abgemildert und das Kita-Netz langfristig stabilisiert werden sollen. Insgesamt profitiert der Landkreis von 882.266 Euro.
Hintergrund des Programms
Das Landesprogramm „Kita stabil“ wurde ins Leben gerufen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels in den Kindertagesstätten zu begegnen. In vielen Regionen sinken die Geburtenzahlen, während gleichzeitig der Bedarf an Betreuungsplätzen steigt. Die Demografiepauschale soll helfen, die finanzielle Belastung der Kommunen zu mildern und die Qualität der Betreuung zu sichern.
Verteilung der Mittel
Der Jugendhilfeausschuss hat die Gelder auf die verschiedenen Kommunen im Landkreis Mansfeld-Südharz aufgeteilt. Zu den begünstigten Städten und Gemeinden gehören unter anderem Mansfeld, Sangerhausen und Südharz. Die genaue Verteilungsschlüssel orientiert sich an der Anzahl der betreuten Kinder und den spezifischen demografischen Gegebenheiten vor Ort.
Ziele der Demografiepauschale
Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Kitas in die Lage versetzt werden, ihr Personal zu sichern und gegebenenfalls auszubauen. Dies ist besonders wichtig, um den steigenden Anforderungen an die frühkindliche Bildung gerecht zu werden. Zudem sollen die Gelder dazu beitragen, die Öffnungszeiten flexibler zu gestalten und die Betreuungsqualität insgesamt zu verbessern.
Reaktionen aus der Politik
Die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses wurde von den beteiligten Kommunen positiv aufgenommen. Die Mittel seien ein wichtiger Schritt, um die Kitas zukunftsfähig zu machen. Auch die Landesregierung betont die Bedeutung des Programms für die Stabilisierung des Kita-Netzes in strukturschwachen Regionen.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird nun in den kommenden Monaten erfolgen. Die Kitas müssen entsprechende Konzepte vorlegen, um die Fördermittel abrufen zu können. Der Jugendhilfeausschuss wird die Verwendung der Gelder regelmäßig überprüfen.



