EU-Verbot rückt näher: Angler müssen ihre Ausrüstung umstellen
EU-Verbot: Angler müssen Angelkasten neu bestücken

Angler in Deutschland und ganz Europa stehen vor tiefgreifenden Veränderungen. Der REACH-Ausschuss der Europäischen Union hat kürzlich Verkaufsbeschränkungen für bleihaltige Angelprodukte beschlossen. Dies markiert einen Wendepunkt in der Angelfischerei, der sowohl die Ausrüstung als auch den Geldbeutel der Angler betrifft.

Schrittweiser Verkaufsstopp für Bleiprodukte

Händler werden klassische Bleigewichte und -köder nach und nach aus den Regalen nehmen. Die Branche stellt auf umweltfreundlichere Alternativen um. Diese neuen Produkte werden teurer ausfallen, sodass Angler künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Gut geeignet ist Tungsten, auch als Wolfram bekannt. Es hat ähnliche Eigenschaften wie Blei, sinkt sogar noch etwas schneller, ist aber deutlich teurer.

Kein generelles Nutzungsverbot

Trotz bestehender Bedenken verhängen die Behörden vorerst kein generelles Nutzungsverbot für Freizeitangler. Stattdessen konzentriert sich die Regelung auf das Inverkehrbringen von Bleiprodukten. Angler dürfen bereits vorhandene Bestände weiterhin verwenden, während Händler den Verkauf neuer Produkte schrittweise einschränken.

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Übergangsfristen im Überblick

Die Verordnung legt verschiedene Übergangsfristen für den Verkauf fest:

  • Nach sechs Monaten: Verkaufsstopp für Drop-In-Bleie und Bleidraht.
  • Nach drei Jahren: Verkaufsstopp für Angelbleie und Köder bis 50 Gramm.
  • Nach fünf Jahren: Verkaufsstopp für schwerere Gewichte zwischen 50 Gramm und 1 Kilogramm.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Produkte mit einem Bleigehalt von unter 1 Prozent. Hersteller dürfen außerdem Köder aus Kupferlegierungen mit weniger als 3 Prozent Blei und Mikro-Schrotbleie unter 0,06 Gramm weiterhin anbieten, sofern sie eine kindersichere Verpackung verwenden.

Kennzeichnungspflicht und Umweltaspekte

Während der Übergangsphasen müssen Händler bleihaltige Produkte deutlich kennzeichnen, um auf die Umweltgefahren und gesundheitlichen Risiken hinzuweisen. Die zuständigen Behörden legen die genaue Gestaltung dieser Etiketten noch fest, da der entscheidende Gesetzestext derzeit noch nicht veröffentlicht ist.

Die Maßnahmen sollen die Umwelt schützen, denn Schätzungen zufolge gelangen jährlich etwa 4.800 Tonnen Blei aus Angelgeräten in die Natur. Zudem gefährden Bleigewichte rund sieben Millionen Vögel, weil die Tiere sie aufnehmen. Trotz dieser Problematik plädiert der Deutsche Angelfischerverband für verhältnismäßige, praktikable und erschwingliche Lösungen.

Reaktionen aus der Branche

Die European Fishing Tackle Trade Association (EFTTA) reagiert gespalten: Sie schätzt zwar die Planungssicherheit dieser Regelung, kritisiert aber, dass ein vollständiges Nutzungsverbot ausbleibt. Die EFTTA befürchtet zudem, dass ein illegitimer Graumarkt entsteht, wenn Angler bleihaltige Produkte außerhalb der EU beziehen.

Angler müssen sich also auf Veränderungen einstellen. Wer seine Angelkasten rechtzeitig umstellt, kann von den längeren Übergangsfristen profitieren. Die Umstellung auf bleifreie Alternativen wie Wolfram oder andere Materialien wird jedoch mit höheren Kosten verbunden sein.

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