Kirchenstreit um Barock-Altar: Gericht entscheidet für Rückgabe
Kirchenstreit um Barock-Altar vor Gericht

In Brandenburg liefern sich zwei evangelische Kirchengemeinden einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Es geht um einen 300 Jahre alten Barock-Altar und eine Kanzel, die seit 1985 als Leihgabe in der Kirche Hennickendorf stehen. Die Gemeinde Küstrinchen in der Uckermark forderte die Stücke nach einer Sanierung zurück, doch Hennickendorf weigerte sich. Das Gericht gab nun Küstrinchen recht: Die Hennickendorfer müssen Altar und Kanzel zurückgeben.

Hintergrund des Streits

Die Dorfkirche in Küstrinchen war in den 1980er Jahren baufällig und einsturzgefährdet. Daher wurden der Barock-Altar und die Kanzel nach Hennickendorf gebracht, wo sie fest verbaut wurden. Nach der Sanierung der Küstrinchener Kirche forderte die Gemeinde die Rückgabe. Die Hennickendorfer argumentierten, die Möbel seien dauerhaft übertragen worden und ihre Gemeinde sei größer als das 50-Seelen-Dorf Küstrinchen. Zudem seien die Stücke fest verbaut.

Gerichtliche Entscheidung

Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellte fest, dass es sich um eine Dauerleihgabe handele, bei der nach 30 Jahren ein Sonderkündigungsrecht bestehe. Daher müssen Altar und Kanzel zurückgegeben werden. Der Streitwert beträgt 20.000 Euro. Die unterlegene Gemeinde kann Berufung einlegen, dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Brandenburg landen.

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Reaktionen

Marie-Luise von Stockhausen (83) vom Förderverein Dorfkirche Küstrinchen zeigte sich erfreut: „Wir sind völlig aus dem Häuschen, dass das Gericht die Sache nun so entschieden hat. Der Barockaltar gehört in die Uckermark.“ Pfarrer Gideon Röder aus Hennickendorf bedauerte den Ausgang: „Die Heilige Schrift verlangt, dass wir uns untereinander einigen. Das wurde lange und auf vielen Ebenen versucht. Sehr schade, dass es nicht gelungen ist.“

Zwei Kirchengutachten waren zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, und auch ein gütlicher Vorschlag, Repliken anfertigen zu lassen, scheiterte. Beide Gemeinden bestanden auf dem Original. Der Fall zeigt, wie tief der Streit um historische Kirchenausstattung gehen kann.

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