Klagewelle in MV: 129 Kommunen wehren sich gegen Zensus-Zahlen
Klagewelle in MV gegen Zensus-Zahlen

Protest gegen geringere Einwohnerzahlen

Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern wehren sich gegen die Ergebnisse des Zensus 2022. Eine regelrechte Klagewelle ist entstanden: 129 Kommunen haben vor den Verwaltungsgerichten des Landes Klage eingereicht. Sie befürchten massive finanzielle Einbußen und Einschnitte bei der Infrastruktur, da die amtlichen Einwohnerzahlen deutlich niedriger sind als die lokalen Melderegister.

Mehr als 55.000 Einwohner verschwunden

Laut Zensus sind in MV über 55.000 Menschen auf dem Papier verschwunden – das entspricht etwa 3,5 Prozent der Bevölkerung. Diese Korrektur hat weitreichende Folgen: Weniger Einwohner bedeuten weniger Geld vom Land, weniger Ärzte und weniger Schulplätze. Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag MV kritisiert die Zählweise scharf: „Wenn ein Einwohner nicht da war, waren also zehn nicht da.“ Er verweist auf Widersprüche bei Schulplanungen, wo die tatsächliche Kinderzahl nicht mit den Zensusdaten übereinstimmt.

Heringsdorf: Besonders betroffen

Ein drastisches Beispiel ist Heringsdorf auf Usedom. Die Gemeinde ging von rund 8400 Einwohnern aus, der Zensus zählte nur knapp 6000. Das bedeutet fast eine Million Euro weniger pro Jahr im Haushalt. Bürgermeisterin Laura Isabelle Marisken ließ Weihnachtspost an alle registrierten Einwohner schicken – nur wenige Briefe kamen zurück. Auch die Wahlberechtigtenzahlen bei der Bundestagswahl 2021 und der Bürgermeisterwahl 2026 lagen deutlich über den Zensuszahlen. Nun droht eine Überversorgung mit Ärzten: Die Insel Usedom gilt plötzlich als überversorgt, obwohl sich die Zahl der Mediziner nicht geändert hat. Neue Ärzte können sich nicht niederlassen. Marisken fordert eine realitätsnahe Betrachtung, die auch Urlauber berücksichtigt.

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Widersprüche bei der Bedarfsplanung

Die Kassenärztliche Vereinigung MV bestreitet, dass der Zensus für die ärztliche Bedarfsplanung genutzt wird. Allerdings verweist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses an mehreren Stellen auf den Zensus. Das Statistische Amt MV bestätigt: „Grundlage der amtlichen Einwohnerzahlen ist der letzte Zensus.“ Die Kommunen zweifeln an der Methodik, da nur Stichproben von zehn Prozent erhoben und hochgerechnet wurden.

Gerichtsverfahren und politische Reaktionen

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat ein Musterverfahren als vorrangig eingestuft, aber noch keinen Termin genannt. Ursprünglich erwogen über 200 Kommunen eine Klage, dem Innenministerium sind 159 bekannt. Einige Klagen wurden bereits abgewiesen oder zurückgezogen. Das Innenministerium hatte im Herbst 2025 eine Überprüfung der Beschwerden zugesagt, doch der Prüfprozess läuft noch. Der Städte- und Gemeindetag hat ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben und sieht die Erfolgsaussichten steigen. Bundesweit klagen rund 300 Kommunen gegen die Zensus-Ergebnisse.

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