Landrat Michael Sack nimmt Stellung zur Debatte um Ausländer in Loitz
In der Debatte um die Anzahl von Ausländern in Loitz hat sich Landrat Michael Sack (CDU) mit deutlichen Worten zu Wort gemeldet. Bei einer Sitzung der Stadtvertretung betonte er, dass der Anteil von Menschen mit ausländischen Wurzeln in der Peenestadt verschwindend gering sei. Insbesondere wies er darauf hin, dass es in Loitz seit mindestens zwei Jahren keine Asylbewerber mehr gebe.
Zahlen belegen geringen Ausländeranteil in Loitz
Laut den aktuellen Angaben des Landrats leben derzeit 141 Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Loitz. Das entspricht etwa 3,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. „Das ist sehr überschaubar, auch im Vergleich zum Landkreis, erst recht zum Land und zum Bund“, erklärte Michael Sack. Die größte Gruppe bilden dabei 71 Ukrainer, gefolgt von Polen. Alle anderen Nationalitäten bewegen sich im einstelligen Bereich.
Anlass der Debatte: Bürgerinitiative fordert vertiefte Zusammenarbeit
Anlass für die Stellungnahme des Landrats war ein Antrag der Bürgerinitiative Loitz, der eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Stadt bei migrationspolitischen Fragen fordert. Die Initiatoren verlangen eine stärkere Einbindung der Kommune in Integrationsmaßnahmen sowie engere Absprachen mit Behörden wie der Ausländerbehörde, dem Jugendamt und der Polizei.
Michael Sack wies jedoch darauf hin, dass eine solche Zusammenarbeit bereits auf allen Ebenen existiere. „Was wir hier tun in Loitz, ist schon mehr als sonst wo im Landkreis. Außer vielleicht in Torgelow, aber da liegt der Migrationsanteil auch bei 12 Prozent“, so der Verwaltungschef.
Klare Unterscheidung: Ukrainer sind keine Asylbewerber
Der Landrat drang auf eine präzise Begrifflichkeit. Die in Loitz lebenden Ukrainer seien keine Asylbewerber, sondern Bürgergeldempfänger. „Das ist ein ganz anderer Rechtskreis“, betonte Sack. Diese Menschen unterlägen den gleichen Regeln beim Jobcenter wie deutsche Staatsbürger, einschließlich der freien Wahl des Wohnortes, sofern der Vermieter nicht die Kommune sei.
„Wir können nicht bestimmen, wer in welche privaten Wohnungen zieht“, erläuterte der Landrat. Die Gesetze und Vorgaben würden von Bund und Land beschlossen, und der Landkreis habe keine Handhabe, diese zu umgehen.
Vergangenheit: Ehemalige Schule als Flüchtlingsquartier
In den Jahren 2022 und 2023 hatte der Landkreis Vorpommern-Greifswald die ehemalige Loitzer Grundschule zweimal als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Zunächst kamen dort Ukrainer unter, später dann andere Ausländer, insbesondere Syrer. Mit der Schließung dieser Einrichtung seien die meisten Bewohner jedoch umgezogen, und heute sei keiner mehr in Loitz ansässig.
Der Landrat betonte, dass Zuweisungen von Flüchtlingen nur noch in wenige Städte mit speziellen Asylbewerberunterkünften erfolgten. Loitz spiele dabei keine Rolle mehr. „Wir haben nie gegen den Willen von Kommunen zugewiesen“, versicherte Michael Sack und verwies auf die gängige Praxis der Absprache mit den jeweiligen Gemeinden.
Insgesamt leben Menschen aus 22 Nationen in Loitz, doch keiner davon ist Asylbewerber, und jeder kann seinen Wohnsitz frei wählen. Diese Klarstellung war dem Landrat ein wichtiges Anliegen, um Missverständnisse in der öffentlichen Debatte auszuräumen.



