Historisches Riemerschmid-Haus in Bayern: Behörde stoppt Verschenk-Aktion
Riemerschmid-Haus: Behörde stoppt Verschenk-Aktion

Das denkmalgeschützte Riemerschmid-Atelier-Haus in Gauting (Landkreis Starnberg) sollte verschenkt und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. Doch die zuständigen Behörden haben dem Vorhaben einen Riegel vorgeschoben. Weder das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLFD) noch die Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) des Landkreises Starnberg haben dem Abtransport zugestimmt, wie sie der AZ mitteilten.

Denkmalschutz: Baudenkmäler sind grundsätzlich am Originalstandort zu erhalten

Vom BLFD heißt es: „Grundsätzlich sind Baudenkmäler an Ort und Stelle zu erhalten, da es wesentlicher Bestandteil ihrer Denkmaleigenschaft ist, wo und in welchem Bezug zu ihrer Umgebung sie errichtet wurden.“ Im Fall des Riemerschmid-Atelier-Hauses handele es sich um ein Landhaus in einer in den 1920er-Jahren entstandenen Villenkolonie, dessen Lage in einem Gartengrundstück direkt am Waldrand so geplant gewesen sei. Diese Lage habe sich bis heute erhalten und präge das Gebäude in besonderer Weise.

Die Behörde teilt weiter mit: „Für Veränderungen an einem Denkmal ist ein denkmalfachlicher Erlaubnisantrag zu stellen; auch für geplante Translozierungen ist dies der Fall.“ In der Folge liege es an der zuständigen UDB, die eingebrachten Fachstellungnahmen abzuwägen und eine Entscheidung zu fällen. Die UDB Starnberg schreibt der AZ, dass es so einen Erlaubnisantrag nie gegeben habe. Erst im Zuge der medialen Berichterstattung habe die Behörde Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen und ihnen mitgeteilt, dass das Haus ohne Erlaubnis an Ort und Stelle bleiben müsse.

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Makler kritisiert ablehnende Haltung der Ämter

Wie das BLFD erklärt, könnten in seltenen Fällen Baudenkmäler ab- und an anderen Orten wieder aufgebaut werden. „Dies ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung“, teilt das Amt mit. Möglich sei es aber, wie Oliver Herbst vom Maklerunternehmen Immovision auf AZ-Nachfrage bekräftigt. Er verweist auf einen Fall in Kochel am See: Dort steht heute ein quadratisches Haus des Münchner Architekten Richard Riemerschmid aus dem Jahr 1926, das ursprünglich für die Gartenstadt Pullach errichtet worden war. Der Bezirk Oberbayern zeichnete es 2025 mit einem Denkmalpreis aus. Das Haus soll 1:1 woanders wieder aufgebaut werden.

Dass es noch keinen Kontakt mit der UDB gab, erklärt Herbst so: „Wir filtern erst den perfekten Kandidaten, dann gehen wir mit einem konkreten Plan auf das Amt zu.“ Eben weil es sich um eine Einzelfallentscheidung handle, könne der Erlaubnisantrag erst gestellt werden, wenn der Plan feststehe. Herbst wettert: „Mich nervt diese ablehnende Haltung der Ämter, es zeigt einmal mehr, was in Deutschland aktuell schiefläuft.“ Er wünscht sich, „gemeinsam eine tolle Lösung“ zu finden, von der alle profitierten.

Eigentümerin: „Wir wollten erst mal sondieren“

Eine der beiden Schwestern, denen das Riemerschmid-Haus gehört, bestätigt im Gespräch mit der AZ ebenfalls, dass der Plan gewesen sei, erst einen geeigneten Kandidaten zu finden und dann auf die UDB zuzugehen. „Wir wollten erst mal sondieren und schauen, was das Beste für das Haus ist und wo das Haus am besten zur Geltung kommt.“ Seit inzwischen zwei Jahren steht das Gebäude leer, die Schwestern heizen und pflegen es aber weiterhin so, als ob es bewohnt wäre. Auf Dauer könnten sie das finanziell aber nicht stemmen – und dafür, dass eine das einstige Elternhaus bezieht und die andere auszahlt, fehle das nötige Geld, unter anderem für die nötige Renovierung. „Zumal es auch zu groß wäre, es sind 200 Quadratmeter und die brauche ich nicht“, sagt die Eigentümerin.

Sie könnte sich aber gut vorstellen, dass das Haus künftig für Kulturveranstaltungen oder als Museum genutzt werden könnte. „Das wäre ja auch im Sinne des Denkmalschutzes, dass Menschen es sehen“, sagt die Eigentümerin. Momentan sei das weder von außen noch von innen möglich.

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Hausbesitzerin hofft auf Genehmigung bei passenden Kandidaten

Sie hofft, dass die UDB trotz des medialen Wirbels eine Erlaubnis erteilen wird, wenn sich zwei bis drei passende Kandidaten mit einem sinnvollen Konzept gefunden haben. „Zumal das Haus nicht durch den Ab- und Wiederaufbau leidet, weil es für diesen Zweck konzipiert worden ist.“ Es war demnach nie ihr Anliegen, irgendetwas hinter dem Rücken der Behörden zu machen oder diese zu umgehen. Auch den Interessenten hätten sie stets kommuniziert, dass das Projekt am Ende mit der Genehmigung der UDB stehe und falle.

Der zuständige Starnberger Landrat Stefan Frey (CSU) spricht auf AZ-Nachfrage von einem „ungewöhnlichen Fall“. Er möchte „noch nähere Erkundigungen in der Sache einholen wie auch eine rechtliche Bewertung erarbeiten“, verweist aber auch darauf, dass die endgültige Entscheidung die UDB fälle.