Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat eine juristische Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte ihm, die Betreiberinnen des linken Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Der Beschluss im Eilverfahren ist ein weiterer Rückschlag für den parteilosen Politiker, der am 6. Mai sein erstes Amtsjahr vollendet.
Hintergrund: Streit um Buchhandlungspreis
Der Rechtsstreit entzündete sich am Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Buchhandlungen wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Auszeichnung ausgeschlossen, darunter den Berliner Laden. In einem „Zeit“-Interview rechtfertigte er dies mit den Worten: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Gericht: Keine belastbare Grundlage
Die Betreiberinnen klagten wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Ihr Anwalt Jasper Prigge betonte: „Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend.“ Das Gericht gab ihnen recht. In der Begründung heißt es, für die Bewertung als politische Extremisten existiere keine belastbare Tatsachengrundlage. Weimer habe keine Auskunft darüber gegeben, warum er das sogenannte Haber-Verfahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz einleitete. Auch der Maßstab für „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ blieb unklar. Das Gericht stellte klar: „Vor der Bezeichnung der Antragstellerinnen als politische Extremisten hätte es ihm oblegen, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Tatsachenermittlung auszuschöpfen.“
Weimers Reaktion und Opposition
Weimer lehnte es zunächst ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben, und argumentierte, seine Äußerung habe sich nicht auf konkrete Personen bezogen. Die Richter folgten dieser Sicht nicht. Bei einem Termin in Potsdam äußerte sich Weimer nicht inhaltlich und verwies auf die Kunst. Eine Sprecherin seiner Behörde (BKM) erklärte, der Beschluss werde geprüft. Sie betonte: „BKM legt Wert auf die Feststellung, dass BKM die drei nicht ausgezeichneten Buchhandlungen nie namentlich genannt hat.“ Zugleich stellte sie klar: „Es darf generell keine Förder- oder Preisgelder geben für Institutionen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ Ob Weimer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt, blieb offen. Die Opposition riet ihm ab. Der Grüne Sven Lehmann, Vorsitzender des Kulturausschusses, erklärte: „Wenn Weimer schlau ist, akzeptiert er diese Entscheidung und verzichtet darauf, den Verfassungsschutz gegen Buchhandlungen einzusetzen.“ Der Linke David Schliesing meinte: „Das Urteil bietet dem Kulturstaatsminister die Gelegenheit zur Einsicht und Umkehr.“
Ein schwieriges erstes Jahr
Der Gerichtsfall ist nicht der einzige Streit in Weimers Amtszeit. „Noch nie hat ein Kulturstaatsminister in so kurzer Zeit das Verhältnis zur Kulturbranche so nachhaltig zerstört“, kritisierte Lehmann. Weimer, früherer Journalist und Verleger, eckte bereits zu Beginn mit Äußerungen zu „Cancel Culture“ und Gendern an. Im Herbst geriet er wegen Geschäftsmodellen seiner mitgegründeten Weimer Media Group in die Defensive. Bei der Berlinale ließ er Berichte über eine angebliche Abberufung der Leiterin Tricia Tuttle unwidersprochen, die dann doch blieb. Auf der Leipziger Buchmesse gab es Buhrufe, weil er den Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek auf Eis legte. Weimer reagierte stoisch, zeigte sich aber bei Protesten während des Buchenwald-Gedenkens betroffen. Dennoch hat er noch Großprojekte vor sich, etwa den Plattform-Soli, der US-Techkonzerne zur Zahlung für redaktionelle Inhalte verpflichten soll.
Ausblick: Klagen nicht beendet
Die Klage der „Schwankenden Weltkugel“ und der beiden anderen Buchhandlungen ist noch nicht abgeschlossen. Sie streiten weiter um Einblicke ins Vergabeverfahren. Die Anwälte sehen sich durch die Eilentscheidung bestätigt: „Dies zeigt, dass das Haber-Verfahren rechtlich nicht haltbar ist.“ Wann die Gerichte endgültig entscheiden, bleibt offen.



