Der Bundestag hat den Weg für eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro an Beschäftigte geebnet. Das Parlament verabschiedete mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Entscheidung ist für den 8. Mai geplant.
Details der Prämie
Konkret sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr sowie bis zum 30. Juni 2027 eine steuerfreie „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Im Gesetzentwurf wird die Maßnahme mit den massiven wirtschaftlichen Verwerfungen durch den Iran-Krieg begründet, der für viele Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung werde.
Freiwillige Leistung und Reaktionen
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler betonte im Bundestag, der Staat könne kein Unternehmen verpflichten, diese Zahlung zu erbringen. Fraglich bleibt, ob viele Beschäftigte die Prämie tatsächlich erhalten werden. Wirtschaftsverbände zeigen sich zurückhaltend: Aufgrund der schwachen Konjunktur könnten sich viele Firmen eine solche Prämie nicht leisten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die Prämie als sinnvolle Ergänzung zu Tarifverhandlungen, jedoch nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werde. Gewerkschaften warnen davor, dass Einmalzahlungen als Ersatz für echte Lohnerhöhungen genutzt werden könnten.
Vorbild und Finanzierung
Die Prämie orientiert sich an Regelungen aus der Corona-Pandemie und der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Die Steuerfreiheit kostet den Staat laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, da die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Zur Gegenfinanzierung soll die Tabaksteuer erhöht werden, wobei Einzelheiten noch nicht feststehen.



