Der Bundestag hat ein neues Gesetz zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verabschiedet. Kernstück ist die Möglichkeit, Täter per elektronischer Fußfessel zu überwachen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem wichtigen Baustein im Kampf gegen Gewalt in Partnerschaften.
Fußfessel soll Annäherungsverbote durchsetzen
Das beschlossene Gewaltschutzgesetz erlaubt Gerichten, Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Damit soll ein gerichtlich angeordnetes Annäherungsverbot überwacht werden. Nähert sich der Täter der gefährdeten Person, wird das Opfer über ein spezielles Empfangsgerät alarmiert. Dieses System wird als elektronische Aufenthaltsüberwachung bezeichnet.
Neben der Fußfessel sieht das Gesetz weitere Maßnahmen vor: Familiengerichte können Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltandrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten. Ziel ist es, die Ursachen der Gewalt zu bekämpfen und Rückfälle zu verhindern.
Breite Zustimmung im Parlament
In der zweiten und dritten Lesung stimmten neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD auch die AfD und die Grünen für das Gesetz. Die Linke enthielt sich. Justizministerin Hubig betonte in der abschließenden Debatte: „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“ Sie bezeichnete die Kombination aus Fußfessel und Täterarbeit als zwei zentrale Bausteine des Gesetzes.
Das Gesetz erhöht zudem den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen. Familiengerichte erhalten außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen, um potenziell gefährliche Täter besser einschätzen zu können.



