Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt regelt. In zweiter und dritter Lesung stimmten die Koalitionsfraktionen Union und SPD sowie die AfD und die Grünen zu, während die Linke sich enthielt. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Gerichten, Tätern das Tragen einer Fußfessel anzuordnen, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Nähert sich der Täter dem Opfer, wird dieses über ein Empfangsgerät gewarnt.
Soziale Trainingskurse für Täter
Neben der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sieht das Gesetz vor, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder ernsthaften Gewaltandrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte in der abschließenden Debatte: „Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit Tätern. Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Verschärfte Strafen und Waffenregister-Auskünfte
Das Gesetz erhöht zudem den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen. Familiengerichte erhalten die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Diese Maßnahmen sollen den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt weiter verbessern und Täter wirksamer zur Rechenschaft ziehen.



