Nach Tumulten und Schlägereien in Berliner Freibädern vor drei Jahren wurden Videokameras installiert und Ausweiskontrollen eingeführt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass diese Maßnahmen nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Die Bäder-Betriebe hatten gegen eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten geklagt und bekamen nun recht.
Geringe Eingriffe in die Rechte der Badegäste
Der Richter begründete das Urteil damit, dass die Eingriffe durch die Kameras an den Eingängen von vier Freibädern und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen gering seien. Die 2023 eingeführten Sicherheitsmaßnahmen seien hingegen notwendig gewesen, um die Tumulte einzudämmen. Das Maßnahmenpaket habe auch Erfolg gezeigt, was der Rückgang der strafrechtlich relevanten Vorfälle von 2023 auf 2024 belege. Allerdings sei nicht genau feststellbar, welche der vielen Maßnahmen konkret zur Sicherheit beigetragen hätten.
Datenschutzbeauftragte prüft Urteilsbegründung
Der Sprecher der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann über eine mögliche Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu entscheiden. Die Datenschutzbeauftragte hatte die Verwarnung 2025 ausgesprochen, da sie die Maßnahmen für unverhältnismäßig hielt. Sie argumentierte, dass jeder Badegast ohne Einwilligung gefilmt werde und Kameras Randalierer nicht von Aggressionen abhielten. Zudem seien in drei Jahren nur drei Mal Videoaufnahmen von der Polizei abgefragt worden, und die Ausweise würden nicht mit Hausverbotslisten abgeglichen.
Umfangreiches Sicherheitspaket
Die Bäder hatten ab Sommer 2023 zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt: mehr Wachleute, mobile Polizeiwachen, höhere Zäune, geschlossene Rutschen und Sprungtürme, schnelle Schließung bei Überfüllung, Sportangebote für Jugendliche, Deeskalationstraining für Bademeister, mehr Hausverbote und Online-Tickets. Vor Gericht betonte die Anwältin der Bäder-Betriebe, dass die Gefahrenabwehr schwerer wiege als Datenschutzbedenken. Die Sicherheitslage habe sich deutlich verbessert, und die Ausweise würden nur gesichtet, nicht erfasst.
Gericht sieht Handlungsbedarf bestätigt
Das Gericht folgte den Argumenten der Bäder. Zwar würden Daten erfasst, aber die damaligen tumultartigen Szenen hätten Handlungsbedarf gezeigt. 2023 gab es in den vier überwachten Bädern 88 strafrechtlich relevante Vorfälle, 2024 nur noch 66. In allen Bädern sanken die Zahlen von 294 auf 154. Das Maßnahmenbündel sei daher geeignet und erforderlich gewesen. Die Vorstellung, dass Kameras das Verhalten potenzieller Straftäter beeinflussen, sei plausibel, und Ausweise erleichterten die Identifizierung. Der Eingriff in die Rechte der Badegäste sei denkbar gering.



