Hunderte Klagen gegen widerrufene Afghanistan-Aufnahmezusagen: Bundesregierung bleibt hart
Klagen gegen widerrufene Afghanistan-Aufnahmezusagen

Bundesregierung bleibt bei widerrufenen Afghanistan-Aufnahmezusagen trotz Hunderter Klagen

Die Bundesregierung hält unbeirrt an den widerrufenen Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan fest, obwohl mittlerweile Hunderte Klagen dagegen eingereicht wurden. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die zunächst die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete.

Hintergrund der Aufnahmezusagen und deren Widerruf

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 hatte die deutsche Regierung ursprünglich Zusagen für die Aufnahme von Personen gemacht, die für die Bundeswehr oder andere deutsche Institutionen gearbeitet hatten. Ebenso sollten besonders gefährdete Gruppen wie Frauenrechtlerinnen und Menschenrechtsaktivisten geschützt werden.

Mit dem Regierungswechsel in Berlin änderte sich jedoch der Kurs. Die schwarz-rote Koalition schränkte die Aufnahmen stark ein. Viele Betroffene waren bereits nach Pakistan geflohen und sitzen dort nun fest. Von den 2308 nach Pakistan geflohenen Afghaninnen und Afghanen hat die Bundesregierung für fast die Hälfte die Aufnahmezusage widerrufen.

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Rechtliche Auseinandersetzungen und politische Haltung

Gegen diese Widerrufe sind laut Innenministerium inzwischen 501 Klagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangen. Das Ministerium betont, eine Änderung der Praxis sei nicht beabsichtigt. Diese Position wird auch vor dem Hintergrund verschärfter Taliban-Gesetze vertreten, zuletzt etwa der Erlaubnis für Ehemänner, ihre Frauen körperlich zu bestrafen.

Kritik der Linksfraktion und Forderungen

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, übte scharfe Kritik an der Haltung der Regierung. Wie schäbig ist es, dass sich Hunderte afghanische Menschen von Pakistan aus hilfesuchend an deutsche Verwaltungsgerichte wenden und die Einhaltung dieses Versprechens der Bundesregierung mühsam einklagen müssen, sagte sie der NOZ.

Bünger betonte, dass viele Betroffene zwar auf dem Rechtsweg Erfolg hätten, die Regierung aber nicht die Entscheidung den Gerichten überlassen dürfe. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten schnell und unkompliziert umgesetzt werden, forderte sie. Sie verwies auf die Dringlichkeit angesichts neuer Taliban-Strafgesetze, die unter anderem die Todesstrafe für abweichendes Islamverständnis und Strafen für oppositionelle Haltungen vorsehen.

Für politisch aktive Oppositionelle stelle dies eine erhebliche Gefährdung dar, mahnte Bünger und unterstrich die Notwendigkeit eines sofortigen Handelns der Bundesregierung.

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