Rentner vergleicht Kanzler Merz mit Disney-Figur – Polizei ermittelt
Ein Rentner aus Heilbronn hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in einem Facebook-Kommentar als „Pinocchio“ bezeichnet. Nun ermitteln die Polizei und die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Beleidigung. Der Fall sorgt für öffentliche Kritik und wirft Fragen zur Meinungsfreiheit auf.
Der Vorfall in den sozialen Medien
Im Oktober 2025 besuchte Bundeskanzler Friedrich Merz Heilbronn zum Spatenstich des Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI). Die Polizei informierte auf ihrem Facebook-Kanal über eine temporäre Flugverbotszone für den Kanzlerbesuch. In den Kommentaren dazu äußerte der Rentner seinen Unmut mit den Worten: „Pinocchio kommt nach HN“ sowie einem Emoji mit langer Nase. Laut der „Heilbronner Stimme“ erhielt er daraufhin einen Monat später Post von der Kriminalpolizei.
Rechtliche Konsequenzen und Kritik
Gegen den Mann wird nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ermittelt, der Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede bei Personen des politischen Lebens behandelt. Bei einer Verurteilung drohen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Rentner äußerte sich empört: „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen.“
Die Anzeige wurde vom Social-Media-Team der Polizei Heilbronn erstellt, das den Kommentar auf ihrem Facebook-Kanal entdeckte. Ein Polizeisprecher erklärte: „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.“ Ob es sich tatsächlich um eine Straftat handelt, entscheide die Staatsanwaltschaft.
Politische Reaktionen und rechtliche Einschätzungen
Der Rentner betont, sein Kommentar sei keine gezielte Beleidigung einer konkreten Person, sondern „eine mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext“. Zudem ist er nicht der erste, der Merz mit Pinocchio vergleicht. Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner warnte Merz davor, „nicht zum Pinocchio-Kanzler“ zu werden, und der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner nannte Merz „Pinocchio Fritze“.
Der Berliner Anwalt Dr. Moritz Ott kommentierte: „Natürlich darf man beispielsweise Friedrich Merz als Pinocchio bezeichnen.“ Für ihn sei der Pinocchio-Post keinesfalls strafbar, da ein Bundeskanzler solche Äußerungen aushalten müsse. Ähnliche Verfahren würden in der Regel eingestellt. Der Paragraf 188 ist umstritten; der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach sich für seine Abschaffung aus.
Der Fall unterstreicht die Spannung zwischen Meinungsfreiheit und rechtlichen Grenzen in der politischen Debatte. Die Ermittlungen laufen, während die Öffentlichkeit die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen diskutiert.



