Landgericht Saarbrücken spricht 19-Jährigen vom Mordvorwurf frei
In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht Saarbrücken einen 19-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der Deutsche mit türkischen Wurzeln wurde stattdessen wegen besonders schweren Raubes verurteilt und wird in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Das Urteil fiel am 1. April 2026 und ist noch nicht rechtskräftig.
Richterin begründet Entscheidung mit eingeschränkter Schuldfähigkeit
Richterin Jennifer Klingelhöfer erläuterte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Angeklagte während der Tat im August 2025 in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. „Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, so die Richterin. Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann aufgrund einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.
Die Richterin führte weiter aus, dass der Angeklagte während des Polizeieinsatzes von massiver Angst getragen worden sei. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, erklärte Klingelhöfer. In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe er mindestens drei Schüsse auf den Polizisten abgegeben. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“, so die Richterin.
Tatablauf in Völklingen sorgte bundesweit für Entsetzen
Die Tat hatte sich am 21. August 2025 in Völklingen ereignet, nachdem der Angeklagte einen Tankstellenüberfall begangen hatte. Bei der anschließenden Polizeikontrolle entriss er einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und tötete einen 34-jährigen Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen. Der Angeklagte feuerte das gesamte Magazin auch auf weitere Polizisten ab, bis er selbst durch Schüsse gestoppt wurde.
Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine intensive Debatte über Polizeieinsätze und psychische Erkrankungen bei Straftätern aus. Landesinnenminister Reinhold Jost (SPD) sprach von „dunklen Tagen“ für das Saarland und die Polizei.
Unterschiedliche Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren sowie die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Die Nebenklage, vertreten durch die Witwe des getöteten Polizisten, forderte sogar die Höchststrafe von 15 Jahren Jugendstrafe plus Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter.
Die Verteidigung sah hingegen die Mordmerkmale nicht als erfüllt an und plädierte wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren mit anschließender Unterbringung. Das Gericht folgte in seinem Urteil keiner der Forderungen vollständig, sondern verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes.
Forensische Psychiatrie mit speziellen Sicherheitsstandards
Für die Unterbringung in forensischen Kliniken gelten besondere Sicherheitsstandards, die im Urteil erwähnt wurden:
- Technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune
- Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte
- Sicherheitsschleusen für Besucher und Personal
- Umfangreiche Videoüberwachung im gesamten Gelände
Das Urteil markiert einen bedeutenden Fall in der saarländischen Justizgeschichte und wirft Fragen zur Behandlung psychisch kranker Straftäter sowie zur Sicherheit bei Polizeieinsätzen auf. Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken wird voraussichtlich noch von höheren Instanzen überprüft werden.



