Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der strengere Regeln für Auslieferungen aus Deutschland vorsieht. Künftig sollen Betroffene mehr Möglichkeiten erhalten, sich Gehör zu verschaffen und Entscheidungen überprüfen zu lassen. Der Entwurf gibt ihnen ein Recht auf eine mündliche Anhörung und erlaubt unter bestimmten Umständen eine erneute gerichtliche Entscheidung sowie eine Vorlage an den Bundesgerichtshof.
Hintergrund: Fall Maja T.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2025 entschieden, dass die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn unzulässig war. Im Fall von Maja T. sei nicht ausreichend geprüft worden, welche Haftumstände die betroffene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, in Ungarn erwarten. Deutschland lieferte Maja T. im Juni 2024 aus, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einem Eilbeschluss vorläufig untersagt hatte. Die einstweilige Anordnung aus Karlsruhe kam jedoch eine knappe Stunde zu spät – die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Maja T. wurde im Februar 2026 in Budapest zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Das ungarische Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war.
Modernisierung des IRG
Der Gesetzentwurf zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) setzt teilweise Vorgaben der Europäischen Union um. Das IRG, das die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Stellen regelt, soll mit dem Entwurf generell überarbeitet werden. Neue Regelungen sind etwa auch für die grenzüberschreitende Beweiserhebung vorgesehen. Laut Gesetzentwurf geht es insgesamt „um die zur Umsetzung neuer EU-Rechtsakte sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts zwingend zu ändernden Bereiche des IRG“ sowie um eine umfassende Modernisierung des aus dem Jahr 1982 stammenden Gesetzes.



