Bayer hofft auf Grundsatzurteil im US-Glyphosat-Streit
Bayer hofft auf Grundsatzurteil im Glyphosat-Streit

Der deutsche Pharma- und Chemiekonzern Bayer hofft im milliardenschweren Glyphosat-Streit in den USA auf eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs. „Wir begrüßen, dass der US-Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft“, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns zur Anhörung. Die US-Regierung und Bayer hätten überzeugend dargelegt, dass Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten, die sich von dem durch die US-Umweltbehörde genehmigten Produktlabel unterscheiden, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien.

Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an das Bundesrecht hielten. Die Richter am Obersten Gerichtshof zeigten sich in der Anhörung jedoch uneinig.

Richter äußern unterschiedliche Ansichten

Aus den Fragen der Richter ergab sich ein gemischtes Bild. So äußerte sich Brett Kavanaugh dahingehend, dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen. Bayer macht sich Hoffnung, dass ein positives Grundsatzurteil im Fall „Durnell“ dabei helfen könnte, das teure Thema in absehbarer Zeit abschließen zu können.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

„Ein Urteil zugunsten des Unternehmens würde die nötige regulatorische Klarheit bringen, um in den USA zugelassene und neue Produkte für Landwirte und Verbraucher auf den Markt zu bringen“, hieß es. Die Richter müssen entscheiden, ob das Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter – wie Bayer argumentiert – über dem Recht von Bundesstaaten steht.

Hintergrund des Falls

Der Fall des Klägers John Durnell wurde ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre – und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer wählte diesen Fall später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.

Sollte der Supreme Court zugunsten von Bayer entscheiden, könnte dies weitreichende Folgen haben: Es würde bedeuten, dass bundesweit einheitliche Vorgaben für Warnhinweise gelten und einzelne Bundesstaaten keine abweichenden Regelungen festlegen dürfen. Dies würde den Konzern vor einer Vielzahl von Klagen schützen, die auf unterschiedlichen Landesregelungen beruhen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration