Bernburger Gericht verurteilt Betreuerin wegen Untreue zu 10.800 Euro Geldstrafe
Betreuerin wegen Untreue zu 10.800 Euro verurteilt

Bernburger Gericht verurteilt Betreuerin wegen Untreue zu 10.800 Euro Geldstrafe

Eine 48-jährige Diplom-Erziehungswissenschaftlerin ist am Amtsgericht Bernburg wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Die Angeklagte hatte als ehrenamtliche Betreuerin einer an Demenz leidenden Frau im Sommer 2024 insgesamt 18.000 Euro von deren Konto abgehoben. Das Gericht sah den Tatbestand der Untreue in zwei Fällen als erfüllt an und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Vorwürfe und Geständnis der Angeklagten

Staatsanwalt Nabil Al-Nasmeh warf der Frau vor, zwischen dem 6. August und dem 2. September 2024 unberechtigt 8.000 und 10.000 Euro von dem Konto der demenzkranken Seniorin abgehoben zu haben. Die Angeklagte räumte die Abhebungen ein, betonte jedoch ein enges familiäres Verhältnis zu der Betreuten und deren verstorbenem Mann. „Es waren sozusagen meine Eltern, denn ich hatte zu diesem Zeitpunkt niemanden. Mir war damals wirklich nicht bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe“, erklärte sie vor Gericht.

Sie gab an, mit dem Geld einen Rückzugsort für die demente Frau auf ihrem Grundstück errichten zu wollen, indem sie ein Nebengelass in ein Gartenhaus verwandeln wollte. Das Gericht schenkte dieser Einlassung jedoch wenig Glauben und verwies auf die klaren Pflichten einer ehrenamtlichen Betreuerin.

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Verfahren und widersprüchliche Aussagen

Das Konto der Geschädigten, auf dem sich über 400.000 Euro befanden, hätte mit einem Sperrvermerk versehen werden müssen, um unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Ein Zeuge berichtete, die Betreuerin sei schriftlich auf diese Pflicht hingewiesen worden, nachdem eine zweimonatige Frist verstrichen war. Dennoch konnte die Angeklagte die 18.000 Euro problemlos abheben, was auf das Fehlen eines wirksamen Sperrvermerks hindeutete.

Ein Mitarbeiter des Betreuungsgerichts stellte zudem Unregelmäßigkeiten im Jahresbericht der Betreuerin fest, darunter fehlende Kontoauszüge. Er betonte, die betagte Dame hätte aufgrund ihres Gesundheitszustands das geplante Gartenhaus ohnehin nicht nutzen können. Widersprüchlich war die Aussage eines Kollegen, der telefonisch von der Sparkasse die Existenz eines Sperrvermerks zugesichert bekam – was sich jedoch als nicht zutreffend erwies.

Plädoyers und Urteilsbegründung

Staatsanwalt Al-Nasmeh beantragte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro und argumentierte, der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass sie nicht über das Geld verfügen dürfe. „Es ist ein hoher Schaden entstanden. Zu ihren Gunsten spricht nur, dass sie noch nicht vorbestraft ist“, so sein Plädoyer. Verteidigerin Utta Brett plädierte hingegen auf Freispruch, da ihrer Mandantin nicht bewusst gewesen sei, dass sie das Geld nicht abheben dürfe, und der Schaden durch Rückzahlung ausgeglichen worden sei.

Strafrichter André Stelzner verurteilte die Angeklagte schließlich zu 10.800 Euro, deutlich über den im Strafbefehl vorgesehenen 45 Tagessätzen. „Die Beschuldigte wurde ausdrücklich und mehrfach darauf hingewiesen, was ein Sperrvermerk bedeutet und welche Pflichten sie als Betreuerin hat“, begründete er. Er wies darauf hin, dass manche Gerichte bei 18.000 Euro sogar über eine Freiheitsstrafe nachdenken würden. Mit dem Urteil wäre die Angeklagte bei Rechtskraft vorbestraft.

Die Betreuerin war im Februar 2025 von ihrer Funktion entbunden worden und hatte die 18.000 Euro nach einem Betreuerwechsel zurückgezahlt. Das Gericht betonte jedoch, dass dies die Strafbarkeit der Tat nicht aufhebe.

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