Das Bundesarchiv in Koblenz verzeichnet jährlich Zehntausende Anfragen zu Personen aus der NS-Zeit. Präsident Michael Hollmann erläutert im Gespräch, weshalb seine Behörde die NSDAP-Mitgliederkartei nicht einfach ins Internet stellt – und wie sie zwischen Datenschutz und öffentlichem Interesse balanciert.
Zugangsregeln für NSDAP-Akten
Auf die Frage, warum das Bundesarchiv den Zugriff auf die NSDAP-Mitgliederkartei erschwere, antwortet Hollmann: „Wir machen es niemandem schwer. Für diese Unterlagen gibt es klare Zugangsregeln, da die NSDAP-Mitgliederkartei im engsten Sinne personenbezogen ist. Vereinfacht gesagt: 100 Jahre nach der Geburt beziehungsweise zehn Jahre nach dem Tod einer Person sind die Unterlagen für jedermann zugänglich. Vorher nicht.“
Vergleich mit US-Nationalarchiv
Das US-Nationalarchiv hat die Kartei vollständig online veröffentlicht. Hollmann stellt klar: „Wir sind als deutsche Bundesbehörde dem Datenschutz- und Archivrecht verpflichtet. Auch Transparenz ist an rechtliche Vorgaben gebunden. Ich verwahre mich gegen den Eindruck, hier würde Täterschutz betrieben. Das ist nicht der Fall.“
Digitalisierung interner Arbeitsabläufe
Die Kartei sei im Bundesarchiv bereits digitalisiert, aber nicht öffentlich zugänglich. Hollmann erklärt: „Wir haben die Originalkartei vor mehr als zehn Jahren digitalisiert, um intern gut arbeiten zu können. Seit Langem können wir digital recherchieren und Anfragen deutlich schneller beantworten.“
Unterschied zwischen Lesesaal und Online-Zugriff
Auf die Frage nach dem Unterschied zwischen einem Besuch im Lesesaal und dem Zugriff von zu Hause aus sagt Hollmann: „Nach deutschem Recht können wir eine Kartei mit mehreren Millionen personenbezogenen Einträgen bei noch laufenden Schutzfristen nicht einfach so ins Netz stellen. In dieser Masse finden sich zwangsläufig noch Menschen, die geschützt sind.“
Zeitgemäßer Datenschutz?
Ob der deutsche Datenschutz in dieser Frage zeitgemäß sei, beantwortet Hollmann wie folgt: „Jeder Mensch hat erst einmal den grundrechtlichen Anspruch darauf, dass mit seinen personenbezogenen Daten rechtskonform umgegangen wird. In vielen Täterakten finden Sie regelmäßig auch Opfer, Angehörige, zufällig Erwähnte. Das gilt zum Beispiel auch für die Stasi-Unterlagen, für die es ein eigenes Gesetz gibt. Wir haben die Aufgabe, das Interesse an den Tätern, die Opferinteressen und das öffentliche Interesse auszubalancieren.“
Das Interview zeigt die komplexe Abwägung zwischen historischer Aufklärung und Persönlichkeitsrechten, vor der das Bundesarchiv steht.



