Digitale Gewalt: Bundesregierung plant umfassende Gesetzesreform zum Opferschutz
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an einer Gesetzesänderung, um Opfer digitaler Gewalt besser zu schützen. Ausgelöst durch die aktuelle Debatte über sexualisierte digitale Gewalt, werden fast täglich neue Forderungen und Vorschläge laut. Im Bundesjustizministerium wird seit mehreren Monaten an einer entsprechenden Reform gearbeitet, die einige der diskutierten Probleme lösen soll, wenn auch nicht alle.
Hintergrund der aktuellen Debatte
Den Hintergrund der aktuellen Diskussion bilden schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen. Über diese Vorwürfe hatte zunächst der Spiegel berichtet. Fernandes hat auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, erklärte sie am 19. März. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung handle. Zudem würden unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet.
Zeitplan der geplanten Reform
Vermutlich wird der Bundestag im Herbst über die geplante Reform entscheiden. Hauptverantwortlich ist das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geleitete Bundesjustizministerium. Nach der internen Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien, die jetzt anläuft, sollen Länder und Verbände, deren Mitglieder in der Praxis mit solchen Fällen zu tun haben, die Vorschläge prüfen. Sie sollen genügend Zeit erhalten, um etwaige Kritik an den vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzes gegen digitale Gewalt zu äußern oder Verbesserungen vorzuschlagen. Angestrebt wird, dass das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf beschließt.
Zentrale Punkte der Gesetzesänderung
Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern sowie von KI-manipuliertem Material – sogenannte Deepfakes – soll künftig bestraft werden. Beispielsweise könne das Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generierten Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden, heißt es zur Erklärung in dem Entwurf.
Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste, wenn die Vorschläge so vom Bundestag verabschiedet werden sollten, dann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Voraussetzung ist dabei immer vorsätzliches Handeln. Wenn also jemand etwa ein Foto von einem Badesee auf seinem Social-Media-Account veröffentlicht, bei dem winzig im Hintergrund auch Nackte beim Sonnenbaden zu sehen sind, sollte das auch künftig kein Problem darstellen.
Auch die unerlaubte Überwachung – etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender – oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll ausdrücklich verboten werden. Überlegt wird zudem, Provider zu verpflichten, gegenüber den Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse des Menschen, der solche Inhalte postet oder verschickt, offenzulegen. Bislang nicht bekannt ist, ob und wie die Löschung solchen Materials, dessen Verbreitung für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung darstellt, künftig erleichtert werden könnte.
Kontroverse um Klarnamenpflicht
Nach einer Klarnamenpflicht sieht es derzeit nicht aus. Einige Juristen und konservative Politiker plädieren zwar dafür, dass Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwendung von sozialen Netzwerken und Foren ihren echten Namen angeben müssen. Liberale Politikerinnen und Politiker sowie Organisationen mit Fokus auf Datenschutz und Meinungsfreiheit und außerdem auch Ministerin Hubig sprechen sich dagegen aus.
Die Befürworter argumentieren, dass wenn sich jemand hinter der Anonymität verstecken könne, die Hemmschwelle sinke – etwa für die Verbreitung von Hass im Netz. Bei einer Klarnamenpflicht wäre die Verfolgung solcher Taten einfacher. Gegner einer Klarnamenpflicht betonen dagegen die Möglichkeit für Oppositionelle, Opfer und Hinweisgeber, anonym zu bleiben. Hubig hat in Interviews darauf verwiesen, dass kriminelle Äußerungen im Internet auch ohne Klarnamenpflicht verfolgt und Täter zur Rechenschaft gezogen würden.
Speicherpflicht für IP-Adressen
Internetzugangsdiensteanbieter sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Das ist wichtig, wenn es darum geht, Straftaten im Internet aufzuklären. Denn vielfach ist dabei die IP-Adresse der einzige Ansatzpunkt für die Ermittler. Im Dezember hat Hubig dazu einen Entwurf vorgelegt.
Geplant ist, dass das Kabinett den Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung in diesem Frühjahr beschließt, so dass darüber dann im Bundestag beraten werden kann. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.



