Christian Ulmen unterliegt im Rechtsstreit gegen den Spiegel
Christian Ulmen verliert vor Gericht gegen Spiegel

Der Schauspieler Christian Ulmen (50) hat vor dem Landgericht Hamburg eine juristische Niederlage erlitten. Der Spiegel darf weiterhin über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes (44) berichten. Ulmen hatte Ende März einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Nachrichtenmagazin eingereicht, um bestimmte Berichte zu unterbinden.

Hintergrund des Rechtsstreits

In zwei Artikeln des Spiegel vom 20. März 2026 mit den Überschriften „Entblößt im Netz“ und „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ erhob Fernandes schwere Anschuldigungen gegen ihren Ex-Mann. Sie warf ihm unter anderem vor, Deepfake-Videos von ihr erstellt und verbreitet zu haben, sowie virtuelle Vergewaltigung und Körperverletzung. Ulmen, vertreten durch die Kanzlei Schertz Bergmann, forderte, dass der Spiegel es unterlassen solle, den Eindruck zu erwecken, er habe solche Videos hergestellt.

Entscheidung der Pressekammer

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg wies den Antrag weitgehend zurück. Die Berichterstattung über digitale Gewalt und Misshandlungsvorwürfe sei größtenteils rechtmäßig. Das Gericht stützte sich dabei auf eidesstattliche Versicherungen von Fernandes und ihrer Schwester, die die Vorwürfe untermauerten. Lediglich in einem Nebenpunkt gab das Gericht Ulmen recht: Der Spiegel muss eine Passage im Artikel geringfügig anpassen. Das Magazin kündigte an, gegen diese Auflage Widerspruch einzulegen. Welche konkrete Aussage betroffen ist, wurde nicht bekannt.

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Reaktionen und weiteres Vorgehen

Christian Ulmen hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Der Spiegel zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden und betonte, dass die wesentlichen Vorwürfe weiterhin berichtet werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, ob Ulmen weitere rechtliche Schritte einleiten wird. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen der Berichterstattung über private Vorwürfe und die Bedeutung von Beweismitteln wie eidesstattlichen Versicherungen.

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