EU kritisiert Israel einstimmig für Pläne zur Wiedereinführung der Todesstrafe
EU kritisiert Israel einstimmig für Todesstrafen-Pläne

EU übt geschlossene Kritik an Israels Todesstrafen-Plänen

Die Europäische Union hat in einer einstimmigen Erklärung scharfe Kritik an den Plänen Israels zur Wiedereinführung der Todesstrafe geäußert. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch das israelische Parlament stelle einen schwerwiegenden Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis dar, erklärte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas im Namen aller 27 Mitgliedstaaten.

Bruch mit langjähriger Praxis und Vorbildfunktion

In der offiziellen Stellungnahme wurde betont, dass Israel über lange Zeit ein faktisches Moratorium sowohl für Hinrichtungen als auch für die Verhängung der Todesstrafe aufrechterhalten hatte. Damit habe das Land bislang in der gesamten Region eine wichtige Vorbildfunktion eingenommen, heißt es in dem Dokument, und dies trotz eines komplexen und herausfordernden Sicherheitsumfelds.

Die EU zeigte sich zutiefst besorgt über den faktisch diskriminierenden Charakter des neuen Gesetzes, das speziell für Terroristen gelten soll. Die Mitgliedstaaten betonten ihre einheitliche Position in dieser grundsätzlichen Frage der Menschenrechtspolitik.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Verletzung internationaler Verpflichtungen befürchtet

Die Europäische Union forderte Israel nachdrücklich auf, an seiner bisherigen grundsätzlichen Haltung festzuhalten und seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie dem Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen nachzukommen. Diese Prinzipien seien auch in den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel verankert, wie in der Erklärung weiter ausgeführt wurde.

Die Todesstrafe stelle nach Auffassung der EU eine klare Verletzung des fundamentalen Rechts auf Leben dar. Zudem könne sie nicht vollstreckt werden, ohne zugleich gegen das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstoßen.

Bedenken hinsichtlich Wirksamkeit und Irreversibilität

In ihrer ausführlichen Kritik wies die Europäische Union darauf hin, dass es keine wissenschaftlich nachgewiesene abschreckende Wirkung der Todesstrafe gebe. Ein weiteres gravierendes Problem sei die Irreversibilität etwaiger Justizirrtümer, die bei Anwendung der Todesstrafe nicht mehr korrigiert werden könnten.

Die EU-Außenbeauftragte Kallas betonte, dass die Position der Europäischen Union in dieser Frage eindeutig und geschlossen sei. Man erwarte von Israel, als demokratischer Partner die gemeinsamen Werte und rechtlichen Verpflichtungen zu respektieren und die geplante Gesetzesänderung zu überdenken.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration