Bundesjustizministerin Hubig treibt umfassende Gewaltschutzreformen voran
In den vergangenen Tagen gingen tausende Menschen in Deutschland auf die Straße, um für einen besseren Schutz von Frauen vor häuslicher und digitaler Gewalt zu demonstrieren. Die schwarz-rote Bundesregierung hat bereits mehrere Gesetzentwürfe und Vorschläge vorgelegt, weitere befinden sich in Vorbereitung. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) arbeitet intensiv an einer Reihe von Reformen, die den Gewaltschutz in Deutschland deutlich verbessern sollen.
Elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild
Das Kabinett hat bereits einen Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner beschlossen, der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet. Die finale Abstimmung im Bundestag steht noch aus. Die Pläne orientieren sich am sogenannten spanischen Modell: Nähert sich ein Täter mit Fußfessel – wissentlich oder unwissentlich – seinem Opfer, wird dieses über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter der geschützten Person nähert.
Zusätzlich zu den elektronischen Überwachungsmaßnahmen sind höhere Strafen und verpflichtende soziale Trainingskurse für Täter vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Rückfallquote zu senken und potenzielle Opfer wirksamer zu schützen.
Kampf gegen digitale Gewalt und sexualisierte Fake-Bilder
Aus dem Bundesjustizministerium stammt zudem ein Entwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt, der sich aktuell in der internen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet. Dieser Gesetzesvorschlag adressiert nicht nur sexualisierte bildbasierte Gewalt wie pornografische Deepfakes, sondern auch Cyberstalking und KI-generierte Videos, in denen Menschen Dinge in den Mund gelegt werden, die ihrem Ansehen schaden können. Ein Kabinettsbeschluss zu diesem wichtigen Vorhaben wird in den kommenden Wochen erwartet.
Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern sowie von KI-manipuliertem Material soll künftig deutlich härter bestraft werden. Konkret könnte das „Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generierten Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden“, wie es in dem Entwurf zur Erklärung heißt.
Strafverschärfungen und neue Verbote
Wer vorsätzlich die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste nach den aktuellen Plänen mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Explizit verboten werden soll beispielsweise das penetrante Filmen des Pos einer Joggerin oder das Fotografieren einer nackten Frau in der Sauna ohne deren Einverständnis.
Ebenfalls geplant ist ein ausdrückliches Verbot der unerlaubten Überwachung – etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender – oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers. In Diskussion ist zudem eine Verpflichtung für Provider, gegenüber Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse der Personen offenzulegen, die solche Inhalte posten oder verschicken.
Weitere geplante Maßnahmen zum Gewaltschutz
Justizministerin Hubig verfolgt darüber hinaus weitere Vorhaben: Familiengerichte sollen häusliche Gewalt, die sich nicht direkt gegen das Kind, sondern gegen die Mutter richtet, künftig bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen müssen. Auch eine Regelung, die es Gewaltopfern ermöglichen soll, schneller aus dem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter herauszukommen, ist in Planung. Zu diesen beiden Vorhaben liegen allerdings noch keine fertigen Entwürfe vor.
Aktuelle Debatte durch Vorwürfe gegen Christian Ulmen
Die aktuelle öffentliche Diskussion über digitale Gewalt wurde maßgeblich durch schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, angestoßen. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die „initiale Berichterstattung“ des „Spiegels“ gerichtliche Schritte einzuleiten.
Diese Fälle verdeutlichen die Dringlichkeit der geplanten Reformen und zeigen, wie wichtig ein wirksamer rechtlicher Rahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt ist. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.



