Justizministerin Geiert drängt auf härteres Jugendstrafrecht bei Gewaltverbrechen
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat sich in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“ deutlich für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. Die Ministerin argumentiert, dass bei besonders schweren Gewalttaten wie Mord oder Totschlag die derzeitige Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug nicht ausreichend sei.
Forderung nach Anhebung der Höchststrafe auf fünfzehn Jahre
„Nach geltendem Recht können Jugendliche zu höchstens zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden“, erklärte Geiert in dem Gespräch. „In Fällen von Mord, Totschlag und schweren Gewalttaten sollte diese Grenze auf 15 Jahre hochgesetzt werden.“ Die Politikerin betonte, dass es dabei auch um die Perspektive der Opfer und deren Angehörigen gehe.
„Wenn ein 17-Jähriger einen Mord begeht, hat das Opfer sein Leben für immer verloren, der 17-Jährige hat aber sein Leben noch vor sich“, so Geiert weiter. Diese Diskrepanz müsse im Strafrecht stärker berücksichtigt werden, um Gerechtigkeit für die Betroffenen zu gewährleisten.
Geltungsbereich und notwendige Änderungen auf Bundesebene
Das Jugendstrafrecht in Deutschland gilt zwingend für Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Es kann zudem auch auf Heranwachsende bis 21 Jahre angewandt werden, wenn eine jugendtypische Entwicklung vorliegt. Änderungen an diesem Rechtsrahmen müssen auf Bundesebene erfolgen, da es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handelt.
Justizministerin Geiert setzt sich damit für eine deutliche Verschärfung ein, die über die aktuellen Bestimmungen hinausgeht. Ihre Forderung zielt darauf ab, die Strafen für jugendliche Gewalttäter in Extremfällen zu erhöhen und so ein stärkeres Signal gegen schwere Kriminalität zu setzen.



