Gewalt gegen Mutter: Gericht entzieht Vater das Sorgerecht
Gericht entzieht Vater nach Gewalt das Sorgerecht

Ein klares Zeichen für den Schutz von Kindern und ihrer Mutter hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen gesetzt. Es entzog dem Vater das Sorgerecht für seine drei Kinder, nachdem dieser über Jahre hinweg die Mutter massiv seelisch und körperlich misshandelt hatte. Die Entscheidung (Az.: 4 UF 38/25) wird von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hervorgehoben.

Jahrelange Gewalt und Kontrolle

Im konkreten Fall erlitt die Frau über Jahre hinweg schwere seelische und körperliche Gewalt durch ihren Ehemann. Sie suchte mehrfach mit den Kindern Schutz in Frauenhäusern. Nach der endgültigen Trennung lebt sie mit ihnen an einem geheim gehaltenen Ort. Die Ehe wurde inzwischen geschieden. Die Mutter beantragte die Übertragung des alleinigen Sorgerechts. Der Vater widersprach zunächst, erteilte ihr jedoch eine umfassende Sorgerechtsvollmacht.

Version des „einmaligen Ausrutschers“ überzeugt nicht

Im Verfahren schilderte die Mutter wiederholte Übergriffe, darunter zwei besonders schwere Vorfälle, bei denen sie durch Schläge das Bewusstsein verlor. Die Kinder waren teilweise Zeugen dieser Gewalt. Das Gericht sah die Vorfälle als erwiesen an, gestützt auf die Aussagen der Mutter, der Kinder und auch des Vaters. Dessen Darstellung, es habe sich um einen einmaligen „Ausrutscher“ gehandelt, überzeugte das Gericht nicht. Es übertrug der Mutter das alleinige Sorgerecht.

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Keine Alternative zur Alleinsorge

Eine bloße Vollmacht sei keine tragfähige Alternative, so das Gericht. Angesichts der jahrelangen Gewalt und fortgesetzter Kontrollversuche des Vaters sei der Mutter eine weitere Kooperation nicht zuzumuten. Auch nach der Trennung habe er versucht, Einfluss auf die Kinder zu nehmen und Informationen über das neue Leben der Mutter zu erhalten.

Kindeswohl als Maßstab

Ausschlaggebend für die Entscheidung war das Kindeswohl. Die Mutter ist die Hauptbezugsperson und der Lebensmittelpunkt der Kinder, was auch deren ausdrücklichem Wunsch entspricht. Zwar findet ein begleiteter Umgang mit dem Vater statt, dauerhaft leben möchten die Kinder jedoch bei der Mutter. Das Miterleben häuslicher Gewalt stelle eine erhebliche Belastung dar und könne die Entwicklung gefährden. Um weitere Konflikte und mögliche Übergriffe zu vermeiden, sei die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter der einzig konsequente Weg zu mehr Sicherheit und Stabilität für die Kinder.

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