Berliner Gericht erleichtert Erbscheinsantrag: Nachweise für entfernte Erben müssen realistisch bleiben
Gericht erleichtert Erbscheinsantrag für entfernte Erben

Berliner Gericht stärkt Rechte entfernter Erben bei Erbscheinsantrag

Wer ohne Testament verstirbt, wird automatisch nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Dabei erben zunächst die nächsten Verwandten wie Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister. Fehlen diese, können auch Urenkel oder weiter entfernte Verwandte zum Zug kommen. Für diese entfernteren Erben stellt sich jedoch häufig die Herausforderung, ihren Verwandtschaftsgrad beim Nachlassgericht nachweisen zu müssen, um einen Erbschein beantragen zu können. Diese Aufgabe kann besonders schwierig werden, wenn die Verwandtschaftsbeziehungen weitläufig und nur lückenhaft dokumentiert sind.

Gerichtsurteil setzt Grenzen für Nachweispflichten

In einem aktuellen Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 6 W 6/25) wurde nun klargestellt, dass Nachlassgerichte die Anforderungen an solche Nachweise nicht überspannen dürfen. Im konkreten Fall wollte eine rechtmäßige, aber weit entfernte Verwandte eines Verstorbenen einen Erbschein beantragen. Das Nachlassgericht forderte jedoch den Nachweis sämtlicher Verwandtschaftsverhältnisse und akzeptierte vorgelegte Indizien sowie Ersatznachweise nicht. Das Beschwerdegericht entschied dagegen zu Gunsten der Antragstellerin.

Das Gericht betonte, dass Antragsteller zwar bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken müssen, ihre Pflichten aber dort enden, wo ihnen keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen. Insbesondere wenn offizielle Dokumente – etwa aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkriegs – nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beschaffbar sind, dürfen die Anforderungen nicht zu hoch angesetzt werden.

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Alternative Nachweise können ausreichen

Statt ausschließlich auf amtliche Urkunden zu bestehen, können Nachlassgerichte auch andere Belege berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem:

  • Familienstammbücher und Ahnenpässe
  • Taufscheine und Familienstandszeugnisse
  • Bescheinigungen der Meldeämter
  • Briefe, Todesanzeigen oder Mitteilungen von Suchstellen
  • Fotos von Grabsteinen, Hochzeitsbildern oder anderen familiären Ereignissen
  • Zeugenaussagen von Verwandten oder Bekannten

Dokumenten mit biometrischen Merkmalen, wie etwa Personalausweisen oder Pässen, kommt dabei ein höherer Beweiswert zu als solchen ohne diese Merkmale. In Fällen, in denen Antragsteller unverschuldet keine solchen Beweise vorlegen können, kann auch eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis dienen.

Gesamtwürdigung aller Hinweise entscheidend

Entscheidend ist laut Gericht die Gesamtwürdigung aller verfügbaren Hinweise. Wenn sich aus den vorgelegten Belegen ein plausibles Bild der Verwandtschaft ergibt und keine weiteren Ermittlungsansätze bestehen, muss der Erbschein erteilt werden. Dieser Beschluss stärkt damit die Rechte entfernter Verwandter und stellt klar, dass der Nachweis eines Erbanspruchs nicht an unrealistisch hohen Hürden scheitern darf. Erbscheine sind für entfernte Erben oft essenziell, um etwa Grundstücke zu übertragen oder Bankkonten aufzulösen.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer fairen und praktikablen Handhabung von Erbscheinsanträgen, insbesondere in Fällen, wo traditionelle Dokumente fehlen. Es bietet Rechtssicherheit für Betroffene und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Verfahren.

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