Ex-BND-Chef Hanning reicht Beschwerde gegen Hamburger Justiz in Block-Kinder-Ermittlungen ein
Hanning reicht Beschwerde gegen Hamburger Justiz ein

Ex-BND-Präsident erhebt schwere Vorwürfe gegen Hamburger Justizbehörden

Im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen zur spektakulären Entführung der Block-Kinder hat der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, eine formelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz eingereicht. Der 80-jährige Hanning, gegen den selbst ein Ermittlungsverfahren läuft, wirft den Behörden erhebliche Versäumnisse vor und sieht „erhebliche Anhaltspunkte für ein strukturelles Versagen rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen“.

Hintergrund: Die Block-Kinder-Entführung und gescheiterter Rückholversuch

Der Fall dreht sich um die Entführung der Kinder der Unternehmerin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark, wo sie sich in der Obhut des Vaters befanden. Block selbst steht derzeit vor dem Hamburger Landgericht angeklagt, diesen Entführungsauftrag im Rahmen eines jahrelangen Sorgerechtsstreits erteilt zu haben – eine Anschuldigung, die sie entschieden bestreitet.

Bereits gut ein Jahr vor der tatsächlichen Rückholaktion soll es einen ersten, gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im September vergangenen Jahres mitgeteilt, dass sie wegen dieses Vorfalls aus dem Jahr 2022 Ermittlungen gegen den früheren BND-Chef Hanning sowie einen pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg aufgenommen hat.

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Vorwürfe gegen Hanning und umstrittene Ermittlungsmethoden

Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen zu haben. Für diese Dienstleistung soll eine Summe von mehr als 100.000 Euro geflossen sein. Im Zuge der Ermittlungen ließ die Staatsanwaltschaft 13 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland und der Schweiz vollstrecken.

Besonders umstritten ist der Einsatz eines verdeckten Ermittlers, den die Behörde vor einem Monat mit gerichtlicher Anordnung in dem Verfahren eingesetzt hat. Hannings Anwalt, Leon Kruse, bezeichnete diese Maßnahme als rechtswidrig und kritisierte zudem eine seiner Ansicht nach erfolgte Telefonüberwachung von Journalisten. „Man bekommt mit zunehmender Dauer des Block-Verfahrens allerdings den Eindruck, dass die Strafprozessordnung für die Hamburger Justiz kaum noch eine Rolle spielt“, erklärte Kruse scharf.

Hannings Position und Reaktion der Justiz

August Hanning selbst ist kein Angeklagter im laufenden Hauptprozess gegen Christina Block. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat er über seinen Rechtsbeistand stets zurückgewiesen. Die nun eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich explizit gegen die Hamburger Justiz und deren Vorgehen in den Ermittlungen.

Die zuständige Justizbehörde bestätigte den Eingang der Beschwerde und teilte mit, dass diese sorgfältig geprüft werde. Damit steht nicht nur der Fall der Block-Kinder-Entführung im Fokus, sondern auch die Frage, ob die Ermittlungsbehörden in Hamburg ihre Befugnisse überschritten haben und rechtsstaatliche Standards gewahrt wurden.

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