Staatsanwaltschaft lehnt neue Ermittlungen im Ofarim-Fall ab
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat klargestellt, dass es keine neuen Ermittlungen im Fall des Sängers Gil Ofarim geben wird. Dies erfolgte trotz jüngster Äußerungen Ofarims im RTL-Dschungelcamp, in denen er auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hinwies.
Hintergrund: Der Fall Ofarim
Gil Ofarim hatte im Jahr 2021 für erhebliche mediale Aufmerksamkeit gesorgt, als er sich auf Instagram als Opfer antisemitischer Äußerungen eines Mitarbeiters eines Leipziger Hotels darstellte. Später stellten sich diese Vorwürfe jedoch als falsch heraus. In einem anschließenden Verleumdungsprozess nahm Ofarim seine Darstellung zurück und entschuldigte sich bei dem Betroffenen.
Verfahren endgültig eingestellt
Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, betonte in einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass das Strafverfahren gegen Gil Ofarim bereits am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt wurde. Dies geschah nach vollständiger Zahlung einer gerichtlich angeordneten Geldauflage.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, und spätere Äußerungen Ofarims können nicht zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass diese Einstellung kein Freispruch sei, sondern dass durch Ofarims Geständnis, seine Entschuldigung und die Erfüllung der Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung als beseitigt angesehen wurde.
Dschungelcamp-Äußerungen als Wiederholungen bewertet
Die jüngsten Aussagen Ofarims im Dschungelcamp werden von der Staatsanwaltschaft lediglich als Wiederholungen von Argumenten aus dem Strafprozess vom November 2023 bewertet. Damals hatte die Verteidigung ebenfalls auf angebliche Ungereimtheiten in einer Videoaufnahme hingewiesen, bei der wenige Sekunden fehlen würden.
Allerdings betonte die Verteidigung im damaligen Verfahren auch, dass das Video für die Beweisführung nicht maßgeblich sei. Das Landgericht Leipzig hatte zudem keine Zweifel an der Beweiskraft der Videoaufnahmen oder den Aussagen der damaligen Zeugen geäußert.
Keine Konsequenzen für Ofarim
Die Staatsanwaltschaft schloss auch Konsequenzen für Gil Ofarim selbst aus. Da das Verfahren rechtskräftig eingestellt wurde, können die ihm zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Strafverfahren verfolgt werden. Die Behörde sieht daher keinen Anlass, den jüngsten Andeutungen und Vermutungen Ofarims weiter nachzugehen.
Die Position der Staatsanwaltschaft unterstreicht damit die endgültige Erledigung des Falls, trotz der erneuten öffentlichen Diskussion durch Ofarims Auftritt im Dschungelcamp.



