Klage gegen Abschiebung gescheitert: Totraser muss Deutschland verlassen
Ein 23-jähriger Mann, der durch rücksichtslose Raserei einen Familienvater getötet hat, ist mit seiner Klage gegen die geplante Abschiebung in die Türkei gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Antrag von Yasin H. ab und bestätigte damit, dass Deutschland den verurteilten Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe abschieben darf.
Verurteilung wegen Mordes durch Raserei
Der Fall geht auf einen tragischen Verkehrsunfall im Februar 2023 in Heilbronn zurück. Yasin H. raste damals mit seinem 315-PS-starken BMW mit 108 km/h durch eine Tempo-40-Zone und krachte in den Mercedes einer Familie. Der 42-jährige Vater Gezim S. starb bei dem Aufprall, seine Ehefrau erlitt schwere Verletzungen und die beiden Kinder wurden leicht verletzt. Der Raser selbst kam mit geringfügigen Blessuren davon.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte Yasin H. wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein, scheiterte jedoch auch vor dem Bundesgerichtshof. Bereits nach der Verurteilung hatte der baden-württembergische Justizstaatssekretär Siegfried Lorek angekündigt, an der Abschiebung des Täters direkt aus der Haft zu arbeiten.
Gericht sieht Gefahr durch Täter
Im aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart argumentierte der Anwalt des Klägers, Engin Sanli, dass eine Abschiebung in die Türkei für seinen Mandanten kaum zumutbar sei. Yasin H., der in Deutschland geboren wurde, habe aufgrund seiner kurdischen Wurzeln mit Diskriminierung und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Türkei zu rechnen, obwohl dort noch Großeltern, Onkel und Tante leben.
Richter Thomas Baumeister, Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart, zeigte sich von diesen Argumenten nicht überzeugt. In der Verhandlung fragte er den Kläger, ob er nach seiner Entlassung wieder zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden könnte. Die Antwort von Yasin H. fiel wenig überzeugend aus: „Wenn ich wieder Auto fahre, dann ganz normal, denke ich mal.“
Richter begründet Entscheidung
In der Urteilsbegründung heißt es deutlich: „Der Kläger ist bereits zuvor wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus, weil er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt hat.“
Richter Baumeister betonte zudem die persönlichen Fähigkeiten des Klägers: „Sie sind jung, gesund, leistungsfähig, eloquent und auch nicht dumm.“ Der 23-Jährige habe im Gefängnis bereits eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker abgeschlossen und einen Gabelstaplerführerschein gemacht. Damit sei er durchaus in der Lage, sich in seinem Heimatland ein neues Leben aufzubauen.
Vorgeschichte des notorischen Rasers
Die Akte von Yasin H. weist bereits vier frühere Verkehrsdelikte aus, was ihn als notorischen Raser ausweist. Brisant ist zudem ein Vorfall aus dem Februar 2026: Als Polizeibeamte Luxusautos seiner Familie beschlagnahmten, wurden sie angegriffen – zwei Beamte erlitten dabei Verletzungen.
Der Kläger erwägt nach Angaben seines Anwalts ein Wiederaufnahmeverfahren. Ob dies tatsächlich eingeleitet wird, bleibt abzuwarten. Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bedeutet jedoch einen klaren Rückschlag für seine Bemühungen, nach Verbüßung der Haftstrafe in Deutschland bleiben zu können.



