Gericht lehnt Antrag ab: Marius Borg Høiby bleibt in U-Haft
Marius Borg Høiby bleibt in Untersuchungshaft

Marius Borg Høiby (29) muss seine Untersuchungshaft weiterhin hinter Gittern verbringen. Das Osloer Bezirksgericht lehnte am Mittwoch seinen Antrag ab, den Rest der Haft mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum, dem Wohnsitz des norwegischen Kronprinzenpaares, zu verbringen. Dies berichtet der norwegische Rundfunk NRK.

Gericht sieht weiterhin Wiederholungsgefahr

Richter Hans Nikolai Førde begründete die Entscheidung mit der unverminderten Wiederholungsgefahr. Insbesondere die Möglichkeit, ein Mobiltelefon zu nutzen, könnte dazu führen, dass Høiby erneut gegen ein bestehendes Kontaktverbot verstoße. Das Gericht fasste den Beschluss bereits nach einer rund 15-minütigen Pause.

Verteidiger zeigt sich enttäuscht

Høibys Anwalt René Ibsen reagierte deutlich verärgert. „Wir hatten vorausgesetzt, dass eine Verhandlung stattfindet, dass man sich zurückzieht und eine gründliche Prüfung der Sache vornimmt, bevor ein Beschluss gefasst wird. Das war sehr überraschend und enttäuschend“, sagte er gegenüber NRK. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung schließt der Verteidiger nicht aus: „Mein Rat an ihn ist, dass wir Berufung einlegen, das ist also wahrscheinlich.“

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Im Verfahren hatte Høiby zuvor eindringlich für seinen Antrag geworben. In einer freien Erklärung schilderte er, wie sehr ihn die Isolation in der Zelle belaste. „Ich habe extrem wenig menschlichen Kontakt. Zwei bis drei Besuche pro Woche“, sagte er laut NRK. Abgesehen von diesen rund einstündigen Besuchen habe er nur Kontakt zu Justizbeamten. „Ich werde alles tun, was möglich ist, um aus der Zelle herauszukommen. Ich wünsche mir das sehr, um meiner Familie und meinen Freunden näher zu sein“, so Høiby weiter.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage äußern sich

Die Staatsanwältin Oda Karterud hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen. Sie verwies auf frühere Verstöße Høibys gegen ein Kontaktverbot, sowohl im Vorfeld als auch während des laufenden Hauptverfahrens. Auch die Nebenklageanwältin einer der mutmaßlich Geschädigten, Lill Vassbotn, äußerte sich gegenüber NRK skeptisch: „Mehrere der Straftaten, derer die Staatsanwaltschaft Høiby beschuldigt, wurden begangen, während er sich in seiner eigenen Wohnung aufhielt“, gab sie zu bedenken. Sie wäre „ziemlich überrascht“, sollte das Gericht dem Antrag stattgeben.

Hintergrund: Haft seit Februar

Marius Borg Høiby sitzt seit dem 1. Februar in Untersuchungshaft, nachdem er kurz vor Beginn seines Prozesses wegen neuer mutmaßlicher Straftaten festgenommen worden war. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Oslo umfasste 40 Anklagepunkte, darunter schwerwiegende Vorwürfe wie mehrfache Vergewaltigung. Frühere Anträge auf Freilassung waren bereits vom Bezirksgericht Oslo und vom Berufungsgericht Borgarting abgelehnt worden – jeweils mit Verweis auf die Wiederholungsgefahr.

Das Urteil im Hauptverfahren, in dem Høiby den Großteil der Vorwürfe bestreitet, wird Anfang Juni erwartet. Während der Verhandlung am Mittwoch nahm derweil sein Stiefvater Kronprinz Haakon (52) einen offiziellen Termin in Aurskog-Høland wahr. Zur Forderung seines Stiefsohnes, die Untersuchungshaft auf Skaugum verbringen zu dürfen, äußerte sich der Kronprinz bislang nicht.

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