Landgericht Halle verhandelt erneut über tödliche Verbrühung eines Kleinkindes
Neue Verhandlung zu tödlicher Verbrühung eines Kleinkindes

Landgericht Halle verhandelt erneut über tödliche Verbrühung eines Kleinkindes

Der tragische Tod einer Zweijährigen nach schweren Verbrühungen beim Baden beschäftigt das Landgericht Halle nun ein zweites Mal. Der Bundesgerichtshof hat das ursprüngliche Urteil vom 18. Dezember 2024 aufgehoben und erhebliche rechtliche Bedenken geäußert. Ab dem 21. April wird eine andere Strafkammer des Landgerichts den Fall neu aufrollen, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Verhandlungstermine sind bis zum 12. Juni angesetzt.

Erstes Urteil und Revision der Staatsanwaltschaft

Im ersten Verfahren hatte das Landgericht Halle den angeklagten Vater des Kleinkindes wegen gefährlicher Körperverletzung sowie fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Mutter des Mädchens und die Großmutter erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert: sechs Jahre Haft für den Vater und jeweils dreieinhalb Jahre für die beiden Frauen.

Bundesgerichtshof sieht möglichen Vorsatz

Nach der Überzeugung des Landgerichts hatte der Vater im Mai 2024 seine Tochter versehentlich beim Duschen mit zu heißem Wasser verbrüht, da er die Wassertemperatur nicht ausreichend kontrolliert habe. Der Bundesgerichtshof vertritt jedoch eine andere Auffassung und hält es für möglich, dass der Vater vorsätzlich gehandelt haben könnte. Er stützt sich dabei auf Gutachten von Sachverständigen, die zu dem Schluss kommen, dass die schweren Verbrühungen nur dadurch erklärbar seien, dass das Kind im Wasser lag oder sogar eingetaucht wurde.

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Weitere rechtliche Bedenken des Bundesgerichtshofs

Zudem kritisiert der Bundesgerichtshof, dass das Landgericht Halle wichtige Feststellungen nicht ausreichend berücksichtigt habe. So sei der Angeklagte gelegentlich zu tätlichen Gewaltausbrüchen gegenüber der mitangeklagten Mutter und Großmutter des Mädchens geneigt gewesen und wegen früherer Gewaltdelikte vorbestraft. Das Landgericht habe sich außerdem unzureichend mit medizinischen Befunden auseinandergesetzt, die bei dem verstorbenen Mädchen länger zurückliegende Knochenbrüche sowie Folgen frischer Gewalteinwirkung an Kopf und Rücken nachgewiesen hätten.

Die neue Verhandlung ab dem 21. April wird nun klären müssen, ob diese zusätzlichen Aspekte zu einer höheren Strafe für den Vater führen oder die ursprünglichen Urteile bestätigt werden. Die Justiz steht unter besonderer Beobachtung, da der Fall grundsätzliche Fragen zur Aufklärung von Kindeswohlgefährdungen und zur angemessenen Strafzumessung bei tragischen Unfällen im familiären Umfeld aufwirft.

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