Polizistenmord in Saarland: 19-Jähriger wegen Schuldunfähigkeit in Psychiatrie eingewiesen
In einem aufsehenerregenden Prozess am Landgericht Saarbrücken ist ein 19-jähriger Angeklagter wegen besonders schweren Raubes verurteilt worden. Der Deutsche mit türkischen Wurzeln wird unbefristet in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, wie die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer bei der Urteilsverkündung bekanntgab. Vom Mordvorwurf sowie von den Tötungsvorwürfen wurde der Angeklagte hingegen freigesprochen, da er sich zum Tatzeitpunkt in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befand.
Schwere psychische Erkrankung als entscheidender Faktor
Die Richterin erläuterte, dass der Angeklagte während des Überfalls am 21. August 2025 in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. „Er war sich zwar bewusst, dass der Überfall ein Fehler war, doch infolge seiner schizophrenen Erkrankung wurde er von massiver Angst überwältigt“, so Klingelhöfer. Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann aufgrund dieser Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Die Kammer habe keine Zweifel, dass sich die Krankheit zum Tatzeitpunkt manifestiert habe. „Zeitlebens wird eine Behandlung des Angeklagten notwendig sein“, stellte die Richterin fest.
Dramatischer Tathergang mit tödlichem Ausgang
Der Angeklagte hatte nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und einen 34-jährigen Polizeioberkommissar mit mehreren Schüssen getötet. Laut Richterin Klingelhöfer waren bereits die ersten Schüsse auf Hals und Brustkorb aufgrund des hohen Blutverlusts tödlich. Der Angeklagte feuerte jedoch weiter, gab einen Schuss auf den Rücken des Polizisten ab sowie weitere Schüsse, als dieser bereits am Boden lag – einen davon ins Gesicht. Anschließend setzte er seine Flucht fort und schoss auf weitere Polizisten, die er als Bedrohung wahrnahm. Insgesamt leerte er sein Magazin mit 17 Schuss, verfehlte jedoch die anderen Beamten. Diese trafen den Angeklagten vor seiner Festnahme unter anderem am Schulterblatt.
Heftige Reaktionen im Gerichtssaal
Das Urteil löste bei vielen Prozessbeobachtern Überraschung und Empörung aus. Zuschauer sprachen von einem „Skandal“ und riefen dazu auf, die Urteilsverkündung vorzeitig zu beenden. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Saarlands Innenminister Reinhold Jost (SPD) hatte von „dunklen Tagen“ für das Bundesland und die Polizei gesprochen.
Unterschiedliche Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 13 Jahren sowie die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Die Nebenklage, vertreten durch die Witwe des getöteten Polizisten, forderte ebenfalls eine Unterbringung, jedoch mit der Höchststrafe von 15 Jahren. Die Verteidigung sah die Mordmerkmale nicht als erfüllt an und plädierte wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren sowie eine Unterbringung. Das Gericht folgte keiner dieser Forderungen vollständig und entschied stattdessen für die unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie bei Freispruch vom Mordvorwurf.
Sicherheitsstandards in forensischen Kliniken
Für die Unterbringung in forensischen Kliniken gelten spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Dazu zählen technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, der Zugang nur durch besonders gesicherte Pforten, Sicherheitsschleusen sowie eine umfangreiche Videoüberwachung. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden.



