Prozess gegen mutmaßlichen Drogendealer aus Penzlin erneut vertagt - Wichtiger Zeuge erkrankt
Prozess gegen Drogendealer aus Penzlin erneut vertagt

Prozess gegen mutmaßlichen Drogendealer aus Penzlin erneut vertagt

Der Prozess wegen illegalen Drogenhandels gegen einen 41-jährigen Mann aus Penzlin hat sich erneut verzögert. Am Freitag fehlte plötzlich ein wichtiger Zeuge – der Polizeibeamte, der im Jahr 2024 die Durchsuchung in den Räumen des Angeklagten geleitet hatte – aufgrund einer Erkrankung bei der Verhandlung am Landgericht Neubrandenburg. Richter Norman Golinski verschob daraufhin den letzten Verhandlungstag auf den 19. März, exakt jenen Tag, an dem die Polizei vor zwei Jahren frühmorgens bei der Familie des Angeklagten am alten Bahnhofsgelände in Penzlin geklingelt hatte.

Zeugenaussagen und Vorwürfe im Detail

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Region mit Cannabis, Amphetaminen und Ecstasy gehandelt zu haben. Bei der Durchsuchung am 19. März 2024 wurden in seiner Wohnung, im Keller und in einer Laube im Garten Drogen gefunden, darunter mehr als 200 Gramm Cannabis, fast ein halbes Kilo Amphetamine sowie eine kleine Menge Kokain. Zudem entdeckten die Beamten zwei Pistolen und einen Schlagring.

Ein 18-jähriger Zeuge, der am Freitag gehört wurde, berichtete, dass in der Region allgemein bekannt gewesen sei, dass der Angeklagte mit Drogen gehandelt habe. „Auch meine Mutter hat bei dem Mann so etwas gekauft“, sagte der junge Mann in seiner Aussage. Diese Schilderung unterstreicht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die von einem umfangreichen Drogenhandel ausgeht.

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Stellungnahme des Angeklagten und rechtliche Konsequenzen

Der Angeklagte hatte zuvor bereits eingeräumt, dass er die Drogen und handelstypische Utensilien wie eine Feinwaage besessen hatte. Er erklärte jedoch, dass er – unter anderem wegen einer schweren Erkrankung – damals selbst viel konsumiert habe. „Wenn ich Drogen genommen habe, waren die Schmerzen weg“, sagte er. Er habe zudem „Freunden immer etwas abgegeben“, betonte aber, keinen „Drogenring“ betrieben zu haben.

Nach der Durchsuchung sei er „zur Vernunft gekommen“, habe sich die Drogen abgewöhnt und wolle nun wieder arbeiten gehen. Dem Mann droht eine Haftstrafe, wobei sein Anwalt angekündigt hat, eine Bewährungsstrafe erreichen zu wollen. Diese ist bei einer maximalen Haftstrafe von zwei Jahren noch möglich, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verfahren verdeutlicht.

Die erneute Vertagung des Prozesses unterstreicht die Komplexität der Beweisführung in solchen Fällen und die Abhängigkeit von Schlüsselzeugen. Die nächste Verhandlung am 19. März wird nun entscheidend sein, um die Vorwürfe endgültig zu klären und über das Strafmaß zu befinden.

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