Raser flüchtet vor Polizeikontrolle aus Angst vor Kontaktverbot
Im Amtsgericht Neubrandenburg hat sich ein ungewöhnlicher Fall von Raserei und Polizeiflucht zugetragen, bei dem die Motive des Angeklagten besondere Aufmerksamkeit erregten. Ein 36-jähriger Mann aus der Region stand wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens vor Gericht, nachdem er im Sommer 2025 vor einer Polizeikontrolle geflohen war.
Einigkeit im Gerichtssaal über das Strafmaß
Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin Iris Hagedorn zeigten sich in der Verhandlung erstaunlich einig über die angemessene Strafe. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, was insgesamt 1.600 Euro entspricht. Zusätzlich muss er seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Die Verfahrenskosten trägt er ebenfalls.
Der gelernte Koch zeigte sich mit dem Urteil nicht glücklich, doch sein Anwalt Jörg Fenger versuchte ihm außerhalb des Gerichtssaales zu erklären, dass das Ergebnis für ihn sehr günstig ausgefallen sei. Bei einer schnelleren Bearbeitung des Falls durch die Justiz hätte ein deutlich längerer Fahrerlaubnisentzug drohen können.
Rasante Flucht durch Stavenhagen mit gefährlichen Überholmanövern
Die Ereignisse, die zur Anklage führten, datieren auf den Sommer 2025. Der damals 35-Jährige war mit seinem Fahrzeug in Stavenhagen unterwegs, als Polizeibeamte ihn zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhalten wollten. Statt zum Stehen zu kommen, trat der Mann jedoch aufs Gaspedal und begann eine waghalsige Flucht.
Durch halb Stavenhagen raste er mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h, obwohl innerorts deutlich niedrigere Limits galten – teilweise sogar in einer ausgewiesenen 30er-Zone. Nach Verlassen des Ortes in Richtung Malchin auf der Bundesstraße 104 beschleunigte er weiter auf etwa 160 km/h.
Die Polizeibeamten berichteten von mindestens vier gefährlichen Überholmanövern, bei denen entgegenkommende Fahrzeuge gezwungen waren, auf die Bankette auszuweichen. Diese gefährlichen Aktionen wertete die Staatsanwaltschaft schließlich als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Kontaktverbot als Auslöser der Panikreaktion
Im Gerichtssaal erklärte der Angeklagte schließlich die Beweggründe für sein Verhalten. Am Abend der Tat hatte er in Stavenhagen seine ehemalige Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind getroffen. Beide wollten zum Bahnhof, mussten aber zuvor noch Einkäufe erledigen. Bei wenig sommerlichem Wetter bot der hilfsbereite Mann ihnen an, sie in seinem Auto mitzunehmen.
Was er dabei übersah: Ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot untersagte ihm eigentlich jeden Kontakt zu seiner Ex-Partnerin und dem Kind. Der Angeklagte fürchtete eine mögliche Strafe von bis zu 250.000 Euro für einen Verstoß gegen diese Auflage. Als die Polizei ihn kontrollieren wollte, überkam ihn Panik – und er trat die Flucht an.
„Er ist eben ein juristischer Laie, hatte Angst vor den Folgen des möglichen Verstoßes und die Nerven verloren“, erklärte sein Anwalt im Plädoyer. Der Angeklagte selbst murmelte einsichtig: „Hätte ich nur angehalten.“
Richterin zeigt Verständnis, weist auf Widersprüche hin
Richterin Iris Hagedorn blickte während der Verhandlung verständnisvoll, aber auch verwundert auf den kleinlauten Angeklagten. Sie wies darauf hin, dass die angedrohte Strafe von „bis zu 250.000 Euro“ im Falle einer verbotenen Kontaktaufnahme zwar existiere, aber in diesem konkreten Fall wohl nicht zur Anwendung gekommen wäre.
Da die Frau mit dem Kind offenbar freiwillig und aus nachvollziehbaren Gründen in sein Auto gestiegen sei, hätte man kaum von einem zu ahndenden Verstoß gegen die Auflagen sprechen können. Die Richterin betonte zudem, dass der Angeklagte mit seiner rasanten Flucht nicht nur sich selbst, sondern auch seine Ex-Partnerin und das Kind in erhebliche Gefahr gebracht habe – beide saßen während der waghalsigen Fahrt mit im Fahrzeug.
Urteil noch nicht rechtskräftig, aber von beiden Seiten akzeptiert
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, deuten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung an, dass sie mit dem Ergebnis leben können. Der Angeklagte benötigte allerdings noch einmal Überzeugungsarbeit seines Rechtsbeistands, um die milde Strafe angesichts der gefährlichen Tat als angemessen zu akzeptieren.
Der Fall zeigt eindrücklich, wie Angst und Unkenntnis über rechtliche Zusammenhänge zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen können. Während das Gericht einerseits Verständnis für die emotionale Lage des Angeklagten zeigte, blieb es bei der notwendigen Ahndung der schwerwiegenden Verkehrsverstöße, die andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet hatten.



