19-Jähriger aus Somalia zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt
Somalier zu Bewährungsstrafe verurteilt

Vier Diebstähle an einem Tag – „Was sollen wir mit Ihnen machen?“

Ein junger Mann aus Somalia fiel im Herbst 2025 wegen mehrerer Delikte in Neubrandenburg auf und kam in Untersuchungshaft. Jetzt stand er vor dem Jugendschöffengericht.

„Was sollen wir mit Ihnen machen?“, wendet sich Richter Schwertfeger rhetorisch an den jungen Mann. 19 Jahre ist er alt, der Flüchtling aus Somalia, der dort fast wie ein Schuljunge zwischen seinem Verteidiger und einem Dolmetscher auf der Anklagebank sitzt. Die Frage muss der Richter aber selbst beantworten, schließlich geht es in dieser Verhandlung am Amtsgericht Neubrandenburg um ein gutes Dutzend Anklagepunkte, die die Staatsanwaltschaft zusammengetragen hat.

Die Fußfesseln ist er nach dem Prozess erst mal los

Welche Strafe kommt in Frage für einen Menschen, der kein wirkliches Verständnis von Recht und Unrecht, von Eigentum und Gesetz zu haben scheint? Und der wohl auch nicht weiß, was aus ihm werden kann und soll. Fünf Monate Untersuchungshaft liegen immerhin schon hinter dem 19-Jährigen, der mit Fußfesseln von zwei Vollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt worden ist. Diese ist er nach dem Prozess erst einmal los, so viel kann verraten werden.

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Insgesamt 13 Diebstähle, davon letztlich einer in einem besonders schweren Fall, sowie ein Betrugsdelikt werden dem 19-Jährigen zur Last gelegt. Allein zwölf Taten hat er in einem Zeitraum von nur sieben Tagen im vergangenen November in Neubrandenburg angesammelt, darunter vier Diebstähle an einem einzigen Tag. Und jedes Mal wurde er geschnappt, jedes Mal kam die Polizei, jedes Mal musste er sein Diebesgut zurücklassen oder wieder zurückgeben.

Diebstahlserie innerhalb einer Woche

Richter und Staatsanwalt brauchen fast eine halbe Stunde, um alle Delikte aufzuzählen, die der Angeklagte zwischen 6. November und 13. November 2025 ansammelte. Mal ließ der Teenager Zigaretten und auch ein Feuerzeug im Supermarkt mitgehen. In Bekleidungsgeschäften nahm er sich Jeans- oder Trainingsklamotten, auch mal einen Pullover oder eine Winterjacke, ohne zu bezahlen. In einem Drogeriemarkt stahl er ein Parfüm-Probefläschen von Guess. „Seductive blue“, kämpft Richter Schwertfeger mit der Aussprache des Damenduftes, den der junge Herr nicht bezahlen wollte.

Die größten Posten auf der Diebstahlliste sind zwei Elektro-Roller. Einen soll sich der Angeklagte ungerechtfertigterweise im Leipziger Bahnhof genommen haben, aber konnte ihn wegen einer Wegfahrsperre nur einige Meter schieben, bevor der Besitzer ihn erwischte und die Polizei rief. Den zweiten E-Roller sah er am 13. November vor dem Kaufland in der Neubrandenburger Oststadt und rollte damit zum Bahnhof, wo er ihn wohl verkaufen wollte. Das gibt er nach kurzer Beratung mit seinem Strafverteidiger auch zu.

Taxifahrt von Berlin nach Neubrandenburg ohne Geld

Außerdem steht auf der Anklageliste noch eine unbezahlte Taxifahrt von Berlin nach Neubrandenburg. „Es war kalt und ich wollte nach Hause“, erklärt der Angeklagte leise und in etwas bruchstückhaftem Deutsch seine Motivation. Mit einem Anruf von unterwegs will er versucht haben zu organisieren, dass seine Tante, die auch in Neubrandenburg wohnt, die Taxifahrt mit der Karte bezahlt. Doch die Tante war nach Ankunft nicht zu finden und so wird dieser Punkt jetzt unter Betrug angeklagt.

Der 19-Jährige zeigt sich vor Gericht weitgehend geständig. Schließlich hatte er auch fünf Monate Untersuchungshaft, um nachzudenken. Und aus einer kurzen Anmerkung klingt heraus, dass er die Hoffnung hat, nach dem Urteil nicht wieder in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz zurückkehren zu müssen.

Fluchtgeschichte und fehlende Schulbildung

Bevor Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers halten, erzählt eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe noch aus der Flüchtlingsgeschichte des bisher nicht vorbestraften Jünglings. 2007 in Mogadischu geboren, vom Vater schon vor der Geburt verlassen, von der Mutter später, als diese einen neuen Verehrer hatte, aus dem Haus verstoßen – es klingt nicht nach einer schönen Kindheit. Schule gab es für ihn nicht, Lesen und Schreiben kann er bis heute nicht richtig.

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Vor drei Jahren seien er und eine Tante väterlicherseits gemeinsam per Schleusung nach Deutschland gekommen. Ja, hier gefalle es ihm, sagt er. Aber Pläne für sein Leben hat er nicht. Und ob es für ihn in Deutschland weitergeht, ist offenbar auch noch unklar. Sein Aufenthaltsstatus wird als „geduldet“ bezeichnet. Aus dem Asylbewerberheim sei er „rausgeflogen“, erzählt er.

Nach kurzer Beratung verkündet Richter Schwertfeger das Urteil des dreiköpfigen Schöffengerichts: Mit der Jugendstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, folgt das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem muss der Angeklagte jede Wohnsitzveränderung melden und soll einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt bekommen. Außerdem werden ihm 80 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt, die er binnen drei Monaten ableisten muss. Die 300 Euro an ausstehenden Taxikosten muss er auch zahlen. Die Prozesskosten werden ihm allerdings erlassen und der bestehende Haftbefehl wird auch aufgehoben.

Richter sieht Ignoranz der Rechtsordnung und Erziehungsbedarf

„Wir haben uns wirklich gefragt, was wir mit Ihnen machen sollen“, wiederholt Schwertfeger noch einmal. Das Gericht habe große Bedenken, dass der junge Ersttäter angesichts der Häufung der Vorfälle innerhalb eines kurzen Zeitraums Gefahr laufe, eine schädliche Neigung zu Straftaten zu entwickeln. „Wir sehen eine gewisse Ignoranz der Rechtsordnung“, ergänzt der Richter. Das Geständnis und die fünfmonatige Untersuchungshaft würden zwar positiv bewertet, aber trotzdem sei eine „längerfristige Gesamterziehung“ geboten.

Der Delinquent schaut kurz seinen Strafverteidiger an, der eine etwas mildere Strafe gefordert hatte, aber nimmt das Urteil noch im Gerichtssaal an. Auch der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig und die Justizvollzugsbeamten zücken den Schlüssel für die Fußfesseln. Für den 19-Jährigen aus Somalia geht es damit zunächst in Freiheit in Deutschland weiter – wenn er sich nicht wieder etwas zu Schulden kommen lässt und die Ausländerbehörde die Duldung verlängern sollte.