Spanisches Gericht verweist Fall an deutsche Behörden
Im Rechtsstreit zwischen dem Moderator Christian Ulmen (50) und der Moderatorin Collien Fernandes (44) hat die spanische Justiz eine bedeutende Entscheidung getroffen. Wie aus Gerichtskreisen in Palma de Mallorca bekannt wurde, hat eine Richterin angeordnet, die Ermittlungen an die deutsche Strafverfolgung abzugeben.
Fehlende Zuständigkeit als Grund für die Abgabe
Laut der schriftlichen Begründung des Gerichts erfolgte die Entscheidung „wegen der fehlenden Zuständigkeit der spanischen Gerichte für die Kenntnis der gegen Christian Ulmen angezeigten Sachverhalte“. Die zuständige Richterin der Abteilung für Gewalt gegen Frauen ordnete damit die vollständige Übermittlung der Akten an die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein an.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Die Verbindung, die der Fall zu Deutschland aufweist, ist offensichtlich, was die deutsche Gerichtsbarkeit in eine privilegierte Position versetzt, um die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzuführen.“
Deutscher Lebensmittelpunkt entscheidend
Im Zentrum der Entscheidung stehen mutmaßlich gefälschte Videos, Bilder und Profile, „deren wesentliche Auswirkungen sich im deutschen Hoheitsgebiet entfaltet hätten“. Das Gericht verwies darauf, dass Fernandes in Deutschland „die Stellung einer öffentlichen Person innehat und wo folglich sein Ruf, seine Ehre und sein Ansehen durch die Inhalte, die mutmaßlich verbreitet worden seien, beeinträchtigt werden könnten“.
Das ehemalige Ehepaar war 14 Jahre verheiratet und lebte während dieser Zeit sowohl auf Mallorca als auch in Potsdam. Collien Fernandes hatte Christian Ulmen in Spanien angezeigt, wo bei solchen Vergehen deutlich härtere Strafen drohen als in Deutschland.
Weiterleitung nach Potsdam wahrscheinlich
Vermutlich werden die Akten nicht dauerhaft in Itzehoe verbleiben. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass sie in Kürze an die Staatsanwaltschaft Potsdam weitergeleitet werden. Diese Behörde prüft bereits die Übernahme der Ermittlungen und hat erste Dokumente aus Schleswig-Holstein erhalten.
Die Entscheidung des spanischen Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist ein Rechtsmittel eingelegt werden, was den weiteren Verfahrensverlauf beeinflussen könnte.
Die Entwicklung zeigt, wie internationale Rechtsfälle bei Prominenten mit Lebensmittelpunkten in mehreren Ländern komplexe Zuständigkeitsfragen aufwerfen können. Die deutsche Justiz muss nun entscheiden, wie mit den übermittelten Ermittlungsakten verfahren wird.



