SPD will Femizide härter bestrafen und klar als Mord bewerten
Schwerin • Die SPD-Fraktionen von Bund und Ländern fordern eine deutliche Verschärfung der Strafverfolgung bei Femiziden. Unter einem Femizid versteht man die Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind – eine besonders brutale Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die häufig im partnerschaftlichen Umfeld stattfindet.
Geschlechtsspezifische Motive als niedrige Beweggründe einstufen
In einer gemeinsamen Erklärung der rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen heißt es, dass geschlechtsspezifische Tatmotive sowie Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers künftig unter das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ fallen sollten. „Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richtet sich gegen die Grundwerte unserer gleichberechtigten Gesellschaft“, betonen die Sozialdemokraten.
Der SPD-Rechtsexperte im Schweriner Landtag, Robert Northoff, erklärte: „Femizide müssen klar benannt und konsequent verfolgt werden. Der Rechtsstaat darf frauenfeindliche Tatmotive weder übersehen noch verharmlosen.“ Notwendig seien bessere Präventionsmaßnahmen, ein wirksamer Opferschutz und eine eindeutige strafrechtliche Bewertung solcher Verbrechen.
308 Femizide im Jahr 2024
Laut der SPD-Erklärung wurden im Jahr 2024 insgesamt 308 Frauen getötet, weil sie Frauen waren. Diese alarmierende Zahl unterstreicht die Dringlichkeit des politischen Vorstoßes. „Diese Tötungen müssen als Femizid benannt und bestraft werden“, fordern die Rechtsexperten. Oft stünden hinter solchen Taten patriarchale Besitzansprüche und tradierte Rollenvorstellungen, die Frauen als minderwertig betrachteten.
Rechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze
In der bisherigen Rechtspraxis scheitere die Einstufung einer Tat als Mord häufig daran, dass die Einordnung unter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe juristisch komplex sei. Die SPD schlägt daher vor:
- Die Aufnahme geschlechtsspezifischer Beweggründe in den Mordparagrafen oder die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes
- Ein bundeseinheitliches Verständnis von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit Femiziden
- Eine einheitliche Risikoeinschätzung und interdisziplinäres Fallmanagement zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Femiziden
„Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen als solche erkannt und benannt werden“, so die SPD-Rechtsexperten. Die Bewertung einer Tat als niedrig dürfe nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.
Die SPD-Fraktionen betonen, dass es bei diesem Vorhaben nicht nur um strafrechtliche Konsequenzen gehe, sondern auch um eine gesellschaftliche Signalwirkung. Durch die klare Benennung und konsequente Verfolgung von Femiziden soll ein deutliches Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt gesetzt werden.



