Tod in der Liebeszelle: Landgericht Stendal verhängt zehnjährige Haftstrafe
Das Landgericht Stendal hat einen 38-jährigen Häftling wegen der Tötung seiner Ehefrau in der sogenannten Liebeszelle der Justizvollzugsanstalt Burg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche seine 35-jährige Ehefrau bei einem Besuch im Gefängnis im April 2025 tötete, indem er sie würgte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tatablauf und widersprüchliche Aussagen
Die Tat ereignete sich in der modernsten Haftanstalt Sachsen-Anhalts, wo Häftlinge in speziell eingerichteten Besuchszellen mit Sofa, Kochnische und Dusche mehrere Stunden unbeaufsichtigt Zeit mit Angehörigen verbringen können. Die Frau wurde am Ende der Besuchszeit leblos aufgefunden. Eine Obduktion ergab, dass sie durch „Gewalt gegen den Hals“ starb.
Der Angeklagte hatte behauptet, es handele sich um einen Unfall beim Sex, bei dem er unter dem Einfluss chemischer Cannabinoide die Kontrolle verloren habe. Eine Justizvollzugsbeamtin schilderte jedoch, dass während des Besuchs über die Rufanlage nur „Sexgestöhne“ einer Frau zu hören gewesen sei, ohne dass jemand auf Nachfragen antwortete.
Gericht widerspricht Sex-Unfall-These
Das Gericht glaubte nicht an diese Darstellung. Der Vorsitzende Richter betonte, der Häftling habe durch die Drogeneinnahme nicht seine „Steuerungsfähigkeit“ verloren. Stattdessen ging die Kammer von einem Streit aus, der durch Zeugen belegt wurde. Demnach hatte der Mann seine Frau wiederholt über seinen tatsächlichen Entlassungszeitpunkt belogen, was zum Konflikt führte.
Der Anwalt der Familie beschrieb die Beziehung als weitgehend harmonisch, merkte aber an, dass Familienmitglieder den Häftling als manipulativ bezeichneten. Die Ehe war 2021 in der JVA Burg geschlossen worden, um der Frau umfassendere Besuchsrechte zu ermöglichen.
Folgen für das Besuchskonzept
Nach dem Vorfall wurden alle Langzeitbesuche in der JVA Burg vorübergehend ausgesetzt und erst ein halbes Jahr später wieder aufgenommen. Das Justizministerium in Magdeburg bestätigte, dass das anstaltsinterne Konzept für Langzeitbesuche überarbeitet wurde. Aus Sicherheitsgründen wurden jedoch keine Details zu den Änderungen bekannt gegeben.
Der Häftling war ursprünglich wegen Betrugs verurteilt worden und musste aufgrund von Verstößen gegen Bewährungsauflagen weitere sechs Monate in Burg verbüßen. Die Wiederbelebungsversuche an der Frau blieben erfolglos, und da es im Besuchsraum keine Überwachungskameras gibt, bleiben einige Fragen zum genauen Tatablauf offen.



