Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen zum plötzlichen Tod eines 40-jährigen Mannes im Amtsgericht Oldenburg eingestellt. Wie eine Sprecherin mitteilte, ergaben die Überprüfungen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Zunächst hatte die „Nordwest-Zeitung“ über den Fall berichtet.
Vorfall Mitte Januar
Der 40-Jährige sollte Mitte Januar wegen des Verdachts auf schweren Raub in Untersuchungshaft genommen werden. Kurz nachdem er das Gerichtsgebäude betreten hatte, brach er plötzlich zusammen. Trotz sofortiger Reanimationsversuche durch anwesende Polizisten und einen herbeigerufenen Notarzt konnte nur noch der Tod festgestellt werden.
Obduktion ohne Gewaltspuren
Die Staatsanwaltschaft sah von Anfang an kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beteiligten Polizeibeamten. Eine Obduktion ergab keine Anzeichen für Gewalteinwirkung oder äußere Einflüsse. Routinemäßig wurde dennoch ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, das nun ohne Befund abgeschlossen wurde.
Die genaue Todesursache bleibt unklar, doch die Ermittler schließen ein Fremdverschulden aus. Der Fall sorgte in der Region für Aufsehen, da der Mann noch am Tag seiner Anhörung verstarb.



