Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt: 583 Fälle im vergangenen Jahr bearbeitet
Im Bundesland Sachsen-Anhalt ist der Täter-Opfer-Ausgleich im vergangenen Jahr in insgesamt 583 Fällen zur Anwendung gekommen. Diese außergerichtliche Form der Konfliktlösung ermöglicht es Tätern und Opfern, in einem moderierten Gespräch gemeinsam eine angemessene Wiedergutmachung zu erarbeiten. Die Koordinatorin für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt, Jennifer Schmidt vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung, bestätigte diese Zahlen und verwies auf eine leichte Veränderung gegenüber dem Vorjahr, in dem 591 Fälle registriert wurden.
Verteilung der Delikte und Erfolgsquoten
Mit deutlichem Abstand am häufigsten standen im Berichtsjahr Fälle von Körperverletzung im Mittelpunkt, die einen Anteil von 46 Prozent aller bearbeiteten Verfahren ausmachten. Weitere regelmäßig vorkommende Delikte umfassten Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Von den insgesamt 591 Fällen des Vorjahres betrafen 270 den Bereich des Jugendstrafrechts, was die Bedeutung dieser Methode besonders für junge Straftäter unterstreicht.
Die Entscheidung über die Einleitung eines Täter-Opfer-Ausgleichs trifft in der Regel die Staatsanwaltschaft, wobei Schmidt kritisch anmerkt, dass diese Möglichkeit noch zu selten genutzt werde. Alternativ können auch Polizei, Rechtsanwälte oder die direkt Betroffenen selbst ein solches Verfahren anregen. Für die Täter bietet sich dabei die Chance, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen, während Opfer die Gelegenheit erhalten, ihre Gefühle und Ängste direkt zu artikulieren.
Ergebnisse und praktische Umsetzung
Knapp zwei Drittel der zugewiesenen Fälle konnten im vergangenen Jahr erfolgreich geschlichtet werden, wie Schmidt berichtet. In 75 Prozent dieser Fälle war der Prozess innerhalb von ein bis drei Monaten abgeschlossen. Als mögliche Ergebnisse solcher Ausgleichsgespräche nennt die Expertin eine persönliche Entschuldigung, finanzielle Kompensation oder Arbeitsleistungen als Form der Wiedergutmachung. Durch eine Einigung auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz könne zudem eine zusätzliche Zivilklage vermieden werden.
In den Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, scheiterten die Versuche häufig daran, dass entweder Täter oder Opfer nicht zur Mitarbeit bereit waren. Die Schlichterinnen stehen dabei regelmäßig vor der komplexen Frage, ob und wie sie Täter und Opfer zusammenbringen können, besonders in sensiblen Bereichen wie häuslicher Gewalt oder Missbrauch.
Neue Herausforderungen durch digitale Straftaten
Eine besondere Herausforderung stellt die zunehmende Zahl von Delikten dar, die im digitalen Raum begangen werden. Drohungen, Beleidigungen und Nötigungen über das Internet erfordern nach Schmidts Einschätzung neue Konzepte für den Täter-Opfer-Ausgleich. „Wir brauchen Gesprächsforen im digitalen Raum und die entsprechenden Konzepte“, betont die Koordinatorin. Dabei spiele der Datenschutz eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Frage, wie solche Gespräche digital sicher gestaltet werden können.
Schmidt weist darauf hin, dass der Täter-Opfer-Ausgleich nicht zwangsläufig auf dem gleichen Kommunikationsweg stattfinden müsse, auf dem die Tat begangen wurde, dies aber durchaus möglich sei. Die Anpassung an die digitale Realität erfordere auch von den Verantwortlichen Veränderungsbereitschaft: „Da müssen auch wir uns verändern“, so ihr Fazit.
Erweiterung auf Gefangene und langfristige Perspektiven
Seit dem vergangenen Jahr wurde der Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt auch auf Gefangene ausgeweitet, die die Möglichkeit zur Wiedergutmachung direkt aus der Haft erhalten. Bislang habe es vier bis fünf solcher Fälle gegeben, überwiegend im Jugendvollzug, wo erzieherische Aspekte im Vordergrund stünden, berichtet Schmidt. Ein endgültiger Abschluss sei allerdings noch in keinem dieser Verfahren erreicht worden.
Die Koordinatorin verweist auf einen konkreten Fall, bei dem es um eine Tat geht, die bereits 20 Jahre zurückliegt. Dies zeige, dass nicht nur Opfer, sondern auch Täter oft lange mit den Folgen einer Straftat leben müssen. Schmidt kann sich vorstellen, die Zeit der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht künftig stärker für professionelle Mediation durch die Schlichterinnen und Schlichter des Täter-Opfer-Ausgleichs zu nutzen, um die Aufarbeitung von Straftaten zu unterstützen.



