Thüringen: Keine Problemwölfe, aber neue Jagdregeln in Kraft
In Thüringen streifen nach Expertenschätzungen etwa 30 standorttreue Wölfe durch die Wälder, verteilt auf sieben Territorien. Diese liegen vor allem in Südthüringen, im Südharz und bei Altenburg in Ostthüringen. Damit gehört der Freistaat im Vergleich zu Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen zu den Regionen mit einem geringen Wolfsbestand. Aktuell sind laut dem Umweltministerium in Erfurt keine Problemwölfe bekannt – also Tiere, die wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwinden oder Menschen gefährlich werden.
Änderungen im Bundesjagdgesetz und ihre Auswirkungen
Seit dem 2. April 2026 ist der Wolf durch einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Diese Regelung erfolgte auf Drängen mehrerer Bundesländer, darunter auch Thüringen. Nun ist die Bejagung sogenannter Problemwölfe ohne vorherige Genehmigung möglich, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Umweltminister Tilo Kummer (BSW) betonte, dass dies die Jagd auf Problemwölfe „endlich einfacher und rechtssicherer“ mache und dem besseren Schutz von Weidetieren diene.
Praktische Umsetzung und Jagdbedingungen
Wenn ein Rissgutachter feststellt, dass ein Wolf ein Nutztier gerissen und dabei einen vorhandenen Herdenschutz überwunden hat, darf die Jagd in einem Radius von bis zu 20 Kilometern um den Schadensort erfolgen. Diese Jagd darf maximal sechs Wochen andauern. In Thüringen sind Wolfsterritorien vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) bestätigt, darunter Gebiete bei Neustadt am Rennsteig, Ohrdruf, Altenburg, Trusetal-Seligenthal und im Hainich, wo jeweils ein Rudel lebt, sowie Kalmberg und Ilfeld mit jeweils einem Wolfspaar.
Geplante Jagdzeitregelung und ihre Relevanz
Vorgesehen ist auch in Thüringen eine Änderung der Jagdzeitverordnung, die eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober festlegen soll. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass diese Regelung im Freistaat aufgrund des geringen Wolfsbestands von etwa 30 Tieren nicht relevant sei. Es gehe hier nicht um eine begrenzte Bejagung zur Bestandsregulierung, sondern um gezielte Maßnahmen bei problematischen Individuen oder Rudeln. Der Landesjagdverband erwartet daher keine häufigeren Abschüsse von Wölfen.
Herausforderungen bei ungeschützten Herden
Problematisch bleibt die sichere Einzäunung von Kuh- oder Pferdeherden, wie Umweltminister Kummer im Landtag erklärte. Bei weiteren Rissen in solchen Fällen kündigte er an, dass das Land handeln und den Spielraum des Bundesgesetzes nutzen werde. Zunächst ist ein Treffen mit Haltern von Kuh- und Pferdeherden geplant, die auf großen Flächen weiden. Weidetierhalter erhalten bereits Fördermittel für Schutzvorkehrungen und Entschädigungen für gerissene Nutztiere.
Kritik von Naturschützern
Der Thüringer Naturschutzbund (Nabu) sieht in der Änderung des Jagdrechts keine Lösung für bestehende Probleme. Landesvorsitzender Martin Schmidt kritisierte, dass die reguläre Bejagung von Wölfen einen wirksamen Herdenschutz nicht ersetzen könne. Er warf Teilen der Thüringer Regierungskoalition vor, geschützte Tierarten wie den Wolf zu diskreditieren, um sie als Sündenböcke für Probleme der Weidetierhaltung verantwortlich zu machen. Seit Jahrzehnten würden die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Schäfern und anderen Weidetierhaltern nicht ausreichend beachtet, und ihre Förderung reiche nicht aus.
Weitere Änderungen im Jagdrecht
Im Landtag signalisierte Umweltminister Kummer weitere Anpassungen: Thüringen plant, eine Jagdzeit für Graugänse einzuführen, deren Bestand nicht als gefährdet gilt. Auch der Goldschakal, der bisher geschützt ist, könnte ins Jagdrecht aufgenommen werden. Bei Schäden durch geschützte Arten wie Biber oder Fischotter zahlt das Land einen Schadensausgleich.



