Prozess um Vergewaltigung in der Ehe: Angeklagter beruft sich auf kulturelles Recht
Vergewaltigung in der Ehe: Prozess geht in nächste Runde

Prozess um Vergewaltigung in der Ehe geht in die nächste Instanz

Ein aufsehenerregender Prozess um Vergewaltigung in der Ehe wird voraussichtlich ein zweites Mal vor dem Landgericht verhandelt werden. Der 35-jährige Angeklagte, ein Mann aus der Ukraine, hat fristgemäß Berufung gegen sein Urteil eingelegt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Neubrandenburg bestätigte.

Kulturelle Gewohnheiten als Rechtfertigung

Der Fall erregte besondere Aufmerksamkeit, weil der Verurteilte den Sex mit seiner 31-jährigen Ehefrau bis zuletzt als sein „gewohntes Recht“ betrachtete. Im ursprünglichen Prozess am Amtsgericht hatte er erklärt, dass es Vergewaltigung in der Ehe nach seiner Auffassung gar nicht geben könne. Das Paar gehört nach eigenen Angaben der jesidischen Gemeinschaft an, und der Angeklagte vertrat die Ansicht, dass in seiner Ordnung die Frau tun müsse, was der Mann wolle.

Die zuständige Richterin Scharner und die Schöffen hatten den Mann zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richterin betonte, dass sich der Verurteilte „bis zuletzt komplett uneinsichtig gezeigt“ habe.

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Schwierige Beweislage und persönliche Tragödie

Die Übergriffe sollen sich zwischen Dezember 2022 und Juli 2023 in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Demmin ereignet haben. Das Ehepaar, das zwei Kinder hat, war nach dem Ausbruch des Krieges aus der Region Cherson nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Dort kam es jedoch zu erheblichen Konflikten.

Die 31-jährige Betroffene hatte im Prozess unter Tränen von zahlreichen Übergriffen gegen ihren Willen berichtet und die sexuellen „Ansprüche“ ihres Mannes bestätigt. Sie wohnt inzwischen an einem vor dem Angeklagten geheim gehaltenen Ort, um weiteren Übergriffen zu entgehen.

Interessant ist die Beweislage in diesem Fall: Die Anklage hatte dem Mann insgesamt 20 Fälle von Vergewaltigung vorgeworfen, doch dem Gericht konnten nur die erste und die letzte Tat konkret mit einem Datum nachgewiesen werden. Dies unterstreicht die besonderen Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Sexualstraftaten innerhalb von Ehen.

Rechtliche und persönliche Konsequenzen

Das Paar ist immer noch nicht rechtskräftig geschieden, da der Mann zu mehreren Scheidungsterminen nicht erschienen sein soll. Diese Weigerung, an den Verfahren teilzunehmen, erschwert die rechtliche Trennung zusätzlich und verlängert das Leiden der betroffenen Frau.

Die Berufung des Verurteilten bedeutet, dass der gesamte Fall nun erneut aufgerollt wird. Das Landgericht wird alle Beweise und Aussagen noch einmal prüfen müssen, wobei die kulturellen Argumente des Angeklagten sicherlich eine besondere Rolle spielen werden. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen auf über:

  • Die Grenzen kultureller Traditionen im deutschen Rechtssystem
  • Die besonderen Herausforderungen bei der Verfolgung von Sexualstraftaten in Ehen
  • Den Schutz von Opfern in Migrationskontexten
  • Die Integration unterschiedlicher kultureller Vorstellungen in die deutsche Rechtsordnung

Die Neuverhandlung vor dem Landgericht wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über das Schicksal des Angeklagten entscheidet, sondern auch grundsätzliche rechtliche und gesellschaftliche Fragen berührt. Die betroffene Frau muss weiterhin mit der Unsicherheit leben, während ihr ehemaliger Ehemann auf eine Revision seines Urteils hofft.

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