Gericht nimmt psychische Traumata nach Weihnachtsmarkt-Anschlag unter die Lupe
Sechs Menschen verloren beim verheerenden Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 ihr Leben, mehr als 300 Personen erlitten teils schwerste körperliche Verletzungen. Doch neben den physischen Wunden leiden zahlreiche Augenzeugen bis heute unter tiefgreifenden psychischen Folgen. Das Landgericht Magdeburg widmet sich nun in dem laufenden Prozess der zentralen Frage, inwieweit diese seelischen Leiden juristisch als Körperverletzung zu bewerten sind.
Zeugen schildern anhaltende psychische Belastungen
Im Rahmen der Verhandlungen wurden erste Betroffene als Zeugen gehört, die detailliert ihre traumatischen Erfahrungen schilderten. Eine 26-jährige Ingenieurin berichtete von wiederkehrenden Flashbacks, massiven Schlafstörungen und einem stressbedingten Tremor in ihren Händen. Nach dem Anschlag war sie mehrere Wochen krankgeschrieben und konnte lange Zeit nicht selbst Auto fahren. „Ich hatte ständig Angst, dass etwas passiert“, gab die junge Frau zu Protokoll.
Eine 58-jährige Postzustellerin, die sich zum Zeitpunkt der Tat mit ihrer damals elfjährigen Enkelin auf dem Weihnachtsmarkt aufhielt, schilderte ihre anhaltende Furcht vor bestimmten Geräuschen – von Autos bis hin zu Hubschraubern. Ihre Enkelin male bis heute Bilder von Kriegssituationen und wache regelmäßig nachts auf. Beide Betroffenen befinden sich in kontinuierlicher psychotherapeutischer Behandlung.
Besondere Herausforderung: Die Begutachtung von Kindern
Unter den Opfern des Anschlags befanden sich auch viele Kinder, deren psychische Verfassung im Verfahren besondere Beachtung findet. Der vorsitzende Richter Dirk Sternberg äußerte Bedenken, inwieweit auch minderjährige Zeugen gehört werden sollten, um mögliche Fälle von Körperverletzung zu klären. Ein psychiatrischer Sachverständiger betonte, dass oberstes Ziel sein müsse, den Kindern keinen weiteren Schaden zuzufügen, etwa durch eine mögliche Retraumatisierung.
Die 58-jährige Großmutter, die die Pflegschaft für ihre Enkelin innehat, verzichtete auf eine Begutachtung des Mädchens. Richter Sternberg sicherte jedoch zu, dass die psychischen Folgen für die Elfjährige im abschließenden Urteil Berücksichtigung finden werden. Das Gericht muss sich insgesamt mit sechs Kindern befassen, die nachweislich psychische Traumata davongetragen haben und einer fachlichen Begutachtung bedürfen.
Verfahrensausweitung und juristische Komplexität
Ursprünglich hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren auf die Kernvorwürfe von Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu beschränken. Dieser Einschränkung stimmten jedoch viele Nebenkläger nicht zu, sodass das Gericht gezwungen ist, jedem Einzelfall separat nachzugehen. Diese Ausweitung erhöht die Komplexität des Prozesses erheblich, insbesondere bei der Bewertung psychischer Schäden.
Laut der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg steuerte der damals 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter über den Weihnachtsmarkt, wobei er Geschwindigkeiten von bis zu 48 Kilometern pro Stunde erreichte. Unter den Todesopfern befanden sich fünf Frauen und ein neunjähriger Junge. Die Anklage wirft dem Angeklagten sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.
Die nun anstehenden Gutachten von Sachverständigen werden entscheidend dazu beitragen, die juristische Einordnung der psychischen Folgen zu klären. Dieser Prozess könnte wegweisend für die Behandlung ähnlicher Fälle in der deutschen Rechtsprechung werden.



