AfD-Kandidat erhebt schwere Vorwürfe gegen Wahlleitung in Ueckermünde
Im Vorfeld der Bürgermeisterwahl in Ueckermünde am 12. April 2026 ist ein politischer Konflikt entbrannt. Hartmut Baranowski, Kandidat der AfD, fühlt sich durch die Behandlung von Bürgerhinweisen im Wahlausschuss massiv diffamiert und hat deshalb Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Der 64-Jährige bewirbt sich gemeinsam mit sechs weiteren Kandidaten um das Amt des Bürgermeisters.
Zwei Vorwürfe in öffentlicher Sitzung
In der Februar-Sitzung des Ueckermünder Wahlausschusses wurden zwei anonyme Bürgerhinweise gegen Baranowski öffentlich vorgetragen. Zum einen wurde die Vermutung geäußert, der Kandidat beziehe eine EU-Rente und sei damit erwerbsunfähig. Dies könnte theoretisch ein Ausschlussgrund sein, da ein Bürgermeisterkandidat gesundheitlich in der Lage sein muss, das siebenjährige Amt auszuüben.
Baranowski wies diesen Vorwurf entschieden zurück. „Ich beziehe eine normale Altersrente“, betonte er und legte dem Nordkurier seinen Rentenbescheid vor. Wie alle anderen Kandidaten habe er zudem ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt, das seine gesundheitliche Eignung bescheinige.
Vermutete politisch bedenkliche Postings
Der zweite Vorwurf bezog sich auf möglicherweise politisch bedenkliche Internet-Postings des AfD-Kandidaten. Wahlleiter Sven Behnke räumte jedoch ein, dass es keinen konkreten Hinweis auf ein solches Posting gegeben habe. Dennoch wurden beide Anschuldigungen in der öffentlichen Sitzung thematisiert, worauf Baranowski jeweils nur mit einem knappen „Nein“ antworten konnte.
„Ich fühle mich vorgeführt und diffamiert“, erklärte der Kandidat. Er vermutet, die Hinweise seien gezielt eingereicht worden, um seine Wahlchancen zu schmälern. Deshalb möchte er unbedingt in Erfahrung bringen, von wem die Schreiben stammen.
Wahlleitung verweigert Auskunft
Die Wahlleitung wird jedoch keine Auskunft über die Identität der Hinweisgeber geben. „Die Dokumente sind nur für die Ausschussmitglieder bestimmt und nicht für die Öffentlichkeit“, teilte Wahlleiter Sven Behnke mit. Weder Vertrauenspersonen noch die Bewerber selbst hätten Anspruch auf Einsicht in diese Unterlagen.
Baranowski kritisiert dieses Vorgehen scharf. Er hätte erwartet, dass die Vorwürfe bereits vor der Sitzung ausgeräumt worden wären. So hätte er dem Wahlleiter problemlos seinen Rentenbescheid vorlegen können. Auch seine Facebook-Aktivitäten seien leicht überprüfbar gewesen: „Ich poste kaum etwas und schon gar nichts politisch Bedenkliches“, versicherte der Kandidat.
Baranowskis Internet-Präsenz
Der AfD-Politiker schilderte detailliert seine Online-Aktivitäten. 2017 habe er etwas aus New York gepostet, danach folgten nur noch Beiträge zum Club der Modelleisenbahnfreunde, in dem er Mitglied ist, und zur Krebshilfe. Ein gelöschter Eintrag habe sich lediglich um einen Aufruf zur Nachwuchsgewinnung der Eisenbahnfreunde gehandelt.
Auf seinem aktuellen Profil finden sich laut Baranowski:
- Flyer zu seiner Bürgermeister-Kandidatur
- Berichte von Wahlkampfveranstaltungen
- Ein Geburtstagsglückwunsch für AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel
Rechtliche Einordnung des Verfahrens
Wahlleiter Behnke verteidigte das Vorgehen des Ausschusses. „Es ist die Pflicht der Wahlleitung, diese Hinweise den Mitgliedern des Wahlausschusses zur Kenntnis zu geben“, erklärte er. Eine inhaltliche Aufklärung obliege nicht der Wahlleitung selbst, sondern sei dem Wahlausschuss vorbehalten.
Die Mitglieder des Gremiums dürften Fragen an Bewerber oder deren Vertrauenspersonen richten, um mögliche Zweifel an der Eignung auszuräumen. „Die an Herrn Baranowski gerichteten Fragen waren daher zulässig und rechtmäßig“, so Behnke. Mit dessen Antworten seien mögliche Zweifel offenkundig ausgeräumt worden, wie die anschließende Zulassungsentscheidung zeige.
Politische Folgen und weitere Schritte
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses war gut besucht, viele Ueckermünder Einwohner verfolgten die kontroverse Diskussion. Baranowski will nun über seine Strafanzeige und einen Anwalt versuchen, an die Schreiben und die Identität der Hinweisgeber zu gelangen.
Der AfD-Kandidat bleibt trotz der Kontroverse im Rennen um das Bürgermeisteramt. Sein Name wird am 12. April auf den Wahlzetteln stehen, gemeinsam mit den sechs anderen Bewerbern. Die Vorfälle werfen jedoch Fragen zum Umgang mit anonymen Hinweisen in Wahlverfahren auf und könnten den Wahlkampf in Ueckermünde nachhaltig prägen.



