Anklam: Bürgermeister-Entscheidung über 94.000 Euro ohne Zustimmung der Stadtvertretung
In Anklam hat der Bürgermeister eine Zahlung von 94.000 Euro an das städtische Grundstücks- und Wohnungsunternehmen (GWA) per Eilentscheid angeordnet. Diese Entscheidung wurde jedoch von der Stadtvertretung in einer jüngsten Sitzung abgelehnt. Die Stadtvertreter zeigten sich mit dem Alleingang des Stadtoberhaupts nicht einverstanden, was zu einer kontroversen Debatte über die rechtlichen und finanziellen Implikationen führte.
Hintergrund der Zahlungsanweisung
Die GWA hatte die 94.000 Euro von der Stadt als Ausgleich für Steuernachzahlungen gefordert. Diese Nachzahlungen wurden fällig, nachdem das Finanzamt bei einer nachträglichen Prüfung eine verdeckte Gewinnauszahlung an die Stadt in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro festgestellt hatte. Ursprünglich hatte die Stadt ausstehende Einnahmen der GWA für den Fernwärmeausbau im Mittelfeld nicht eingefordert, was zu dieser Situation führte.
Die Stadtvertretung und der Aufsichtsrat wollten die Angelegenheit genauer prüfen und forderten eine Einschätzung von der Rechtsaufsicht des Landkreises. Zweimal wurde die Zahlung vertagt, bevor der Bürgermeister die Eilentscheidung traf. Als Begründung für die dringliche Anweisung nannte die Stadt eine Androhung der GWA-Geschäftsführung: Bei weiterem Aufschub hätte die GWA Verzugszinsen in Aussicht gestellt, die einen finanziellen Schaden für die Stadt hätten bedeuten können.
Reaktion der Stadtvertretung
In der Anklamer Stadtvertretung stieß das Vorgehen des Bürgermeisters auf deutliche Kritik. CDU-Fraktionsvorsitzender Hannes Campe urteilte, dass dies kein angemessener Umgang mit der Stadtpolitik sei. Bei der Abstimmung über die nachträgliche Zustimmung zur Eilentscheidung zeigte sich, dass viele Stadtvertreter den Alleingang nicht billigten.
Mit sieben Ja-Stimmen, neun Gegenstimmen und drei Enthaltungen fand die Dringlichkeitsentscheidung keine Mehrheit. Bemerkenswert ist, dass unter den Enthaltungen sowohl der Bürgervorsteher als Mitglied der IfA-Fraktion als auch der IfA-Fraktionschef Christian Schröder zu finden waren. Dies unterstreicht die gespaltene Haltung innerhalb der politischen Gremien.
Rechtliche und finanzielle Konsequenzen
Die Frage, wie es nun mit der Entscheidung des Bürgermeisters und der Abstimmung der Stadtvertreter weitergeht, bleibt offen. Unmittelbar sind keine direkten Konsequenzen zu erwarten, doch die Stadtvertretung hat die Möglichkeit zu prüfen, ob der Stadt durch das Handeln des Bürgermeisters ein Schaden entstanden ist und ob dieser dafür zur Verantwortung gezogen werden könnte. Dies teilte die Rechtsaufsicht des Landkreises mit.
Ein entscheidender Faktor ist die aktuelle Haushaltslage. Die Stadt hatte dem Landkreis mitgeteilt, dass die Forderung der GWA vorliegt und beabsichtigt sei, diese im Haushaltsjahr 2025 durch Minderausgaben in anderen Bereichen zu decken. Sollte diese Summe jedoch im Haushalt 2026 nicht veranschlagt sein, wäre dies rechtswidrig und ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht, wie der Kreis auf Anfrage erklärte.
Prüfung der Unaufschiebbarkeit
Während der aktuell nur vorläufigen Haushaltsführung muss zudem geprüft werden, ob die Eilentscheidung zur Auszahlung an die GWA wirklich unaufschiebbar war. Laut Auskunft wäre Unaufschiebbarkeit zu erwarten, wenn die GWA ohne diese Zahlung in Liquiditätsschwierigkeiten geraten würde. Zudem müsste untersucht werden, ob der Bürgermeister im Alleingang handeln musste oder ob es möglich gewesen wäre, etwa den Hauptausschuss mit verkürzter Ladungsfrist einzuberufen, um einen regulären Beschluss herbeizuführen.
Ob der Sache weiter nachgegangen wird, liegt nun im Ermessen der Stadtpolitik. Im Übrigen hätte auch der Bürgermeister die Möglichkeit, sich eine Zustimmung der Stadtvertretung einzuklagen. Die Situation verdeutlicht die Spannungen zwischen Exekutive und Legislative auf kommunaler Ebene und wirft Fragen zur Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben auf.



