Das Haus Nummer 3 am Ziegenmarkt in Parchim gleicht einer Ruine. Seit Monaten ist das kleine gelbe Gebäude zur Straße hin abgestützt und großzügig abgesperrt. Anwohner zeigen sich verärgert: „Das hält doch nur noch aus Gewohnheit zusammen und durch den unbegründeten Optimismus des Besitzers!“, sagt ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden möchte, bevor er kopfschüttelnd in seinem Hauseingang verschwindet.
Seit Monaten abgestützt und abgesperrt
Die Schäden am Gebäude sind unübersehbar. Die Fassade ist provisorisch abgestützt, der Bürgersteig gesperrt. Nach Angaben des Anwohners hält dieser Zustand bereits seit etlichen Monaten an. Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung für die Standsicherheit und Erhaltung eines Gebäudes beim Eigentümer. Dieser ist verpflichtet, Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Umwelt zu vermeiden. Sollte der Eigentümer nicht rechtzeitig handeln, kann der Landkreis nach Ablauf der Anhörungsfrist eine Sicherungsverfügung erlassen und durchsetzen.
Denkmalschutz verpflichtet zum Erhalt
„Das Gebäude Ziegenmarkt 3 in Parchim ist als Einzeldenkmal gemäß Paragraf 2 und Paragraf 5 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen“, teilt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim auf Anfrage der Redaktion mit. „Der Eigentümer ist laut Paragraf 6 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet, das Objekt zu nutzen und denkmalgerecht instand zu halten“, heißt es weiter. Nach ersten statischen Sicherungsmaßnahmen, die auf behördlichen Druck erfolgten, sind weitere Schritte zur Erhaltung des Denkmals geplant. Diese werden von der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises koordiniert.
Kreis und Stadt arbeiten zusammen
Die Behörde arbeitet nach eigener Aussage eng mit der Stadt Parchim zusammen, um die Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Ziel ist es, den historischen Wert des Gebäudes langfristig zu sichern und den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Nach Behördenaussage möchte der Eigentümer das Gebäude ebenfalls erhalten. Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen wurden allerdings bisher nicht bekannt gegeben.
Die Stadt Parchim verfügt laut Auskunft über keine eigene Bauaufsichtsbehörde. „Daher sind wir in dieser Angelegenheit bisher nur flankierend tätig geworden“, ist aus dem Parchimer Rathaus zu vernehmen. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehörten unter anderem die Sperrung des Bürgersteigs vor dem betreffenden Gebäude. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise herunterfallende Teile der Fassade oder der Dacheindeckung Passanten oder parkende Fahrzeuge gefährden.



